Weitere Gespräche nach Ostern
Schutz des Verfassungsgerichts: Ampel und Union vor Grundgesetz-Änderung?
- Veröffentlicht: 28.03.2024
- 14:45 Uhr
- Christina Strobl
Um das Verfassungsgericht besser vor Extremismus zu schützen, sollen neue Regelungen ins Grundgesetz aufgenommen werden. Regierung und Opposition nähern sich an.
Das Wichtigste in Kürze
Zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor der Entmachtung durch extreme Parteien arbeiten Regierung und Opposition an einem Gesetzesentwurf.
Dieser soll eine Änderung bezüglich der Zahl der Richter:innen und deren Amtsdauer enthalten sowie die Unabhängigkeit des Gerichts und die Verbindlichkeit von Entscheidungen sichern.
Bisher konnte noch keine Einigung zwischen den Ampel-Parteien und CDU/CSU erzielt werden, weshalb sich die Politiker:innen nach Ostern wieder treffen.
Noch vor Kurzem wollte die Union nichts von einer Änderung des Grundgesetzes wissen, um das Verfassungsgericht besser zu schützen. Nun lenkte der CDU-Fraktionschef Friedrich Merz ein und begibt sich mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nach Ostern zurück an den Verhandlungstisch.
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Zum Schutz vor einer Entmachtung durch extreme Parteien
Generell soll das Bundesverfassungsgericht insbesondere vor Entmachtungsversuchen extremer Parteien geschützt werden. Entsprechende Regelungen sollen nun ins Grundgesetz aufgenommen werden, wie die "Rheinische Post" am Mittwoch (27. März) aus einem zwölfseitigen Entwurf des Bundesjustizministeriums zitiert.
Der Plan für die Grundgesetzänderung soll verschiedene Punkte umfassen, wie die Tageszeitung berichtete: Zum einen soll eine Änderung bezüglich der Zahl der Richter:innen sowie deren Amtsdauer erfolgen. Des Weiteren soll die Unabhängigkeit des Gerichts und die Verbindlichkeit von dessen Entscheidungen gesichert werden.
Verschiedene Punkte sollen fest im Grundgesetz verankert werden
Zunächst sei es vorgesehen, die Artikel 93 und 94 neu zu ordnen. In Artikel 93 soll dann auch gleich zu Beginn die Unabhängigkeit der Karlsruher Richter und Richterinnen festgeschrieben werden: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes", heißt es dem Bericht zufolge in dem Entwurf.
Zudem soll die Unabhängigkeit des Gerichts festgeschrieben werden, ebenso die Zahl von zwei Senaten und die Wahl von jeweils acht Richter:innen durch den Bundestag und Bundesrat. Außerdem soll fest im Grundgesetz verankert werden, dass die Amtszeit eines Richters oder einer Richterin zwölf Jahre beträgt, die Altersgrenze bei 68 Jahren liegt und eine spätere Wiederwahl ausgeschlossen ist.
Noch keine Einigung erreicht
Die "Rheinische Post" zitiert weiter aus dem ihr vorliegenden Dokument, dass zusätzlich der Passus "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden" festgeschrieben werden soll. Diese Regelung soll künftig nicht mit einfacher Mehrheit zu ändern sein.
Allerdings ist es noch nicht zu einer endgültigen Einigung zwischen der Regierung und den Oppositionsparteien von CDU/CSU gekommen. Nach Ostern sollen weitere Gespräche stattfinden. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte, dass eine Einladung zu einer weiteren Gesprächsrunde inklusive eines Arbeitsentwurfs verschickt worden sei. Über diesen soll dann vertraulich beraten werden.
Ärger gab es in der Unionsfraktion darüber, dass der Entwurf Buschmanns öffentlich wurde. Man erwarte, dass die Ampel-Parteien endlich zu einer seriösen Zusammenarbeit zurückkehrten, hieß es. Es herrsche in der Union Unmut über die wiederholte einseitige "Durchstecherei" aus als vertraulich vereinbarten Gesprächen. Gerade bei bedeutenden Anliegen wie einer Grundgesetzänderung zur Stärkung der Stellung des Bundesverfassungsgerichts sei Vertrauen nötig.
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Seit Januar wird diskutiert
Seit Januar wird darüber diskutiert, wie die Justiz und vor allem das Bundesverfassungsgericht vor möglicher Einflussnahme durch extreme Parteien wie der AfD geschützt werden können. Das Gesetz, das die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Bundesverfassungsgerichts regelt, kann bisher mit einer einfachen Bundestagsmehrheit geändert werden. Für eine Grundgesetzänderung ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.
- Verwendete Quellen:
- "Rheinische Post": "So wollen Ampel und Union das Verfassungsgericht schützen"
- Nachrichtenagentur dpa