Anzeige
Arbeitszeit versus Freizeit

Privates während der Homeoffice-Zeit: Was ist erlaubt und was nicht?

  • Veröffentlicht: 31.01.2025
  • 14:00 Uhr
  • Stefan Kendzia
Fluch und Segen zugleich: Die Arbeit im Homeoffice.
Fluch und Segen zugleich: Die Arbeit im Homeoffice.© Adobe

Seit Corona ist das Arbeiten im Homeoffice zur Normalität geworden. In den eigenen vier Wänden ist die Trennung zwischen Job und Privatem allerdings nicht immer so eindeutig wie am Arbeitsplatz im Unternehmen.

Anzeige

Inhalt

Immer wieder stellt sich die Frage, wie zuverlässig Arbeitnehmer:innen arbeiten, wenn sie sich im Homeoffice befinden. Wird da nicht eher mal eine Mittagspause bei schönem Wetter verlängert oder während der Arbeitszeit ein Arzt- oder Friseurtermin dazwischengeschoben? Oder verleitet das Homeoffice gar manche dazu, weit über Gebühr am Schreibtisch zu sitzen und verfügbar zu sein?

Anzeige
Anzeige
Im Homeoffice zum Friseur?
Homeoffice

Was bei der Heimarbeit erlaubt ist - jetzt im Video auf Joyn ansehen!

KOSTENLOS auf Joyn: Die neuesten Videos zu News und Hintergründen jetzt streamen!

Homeoffice unterliegt dem Arbeitszeitgesetz

Das Homeoffice ist Segen und Fluch zugleich. Arbeitnehmer:innen begrüßen die Flexibilität, das Wegfallen von Anfahrtswegen oder auch die bessere Konzentrationsfähigkeit und dadurch eine erhöhte Produktivität im eigenen Zuhause. Andere lassen sich durch die Homeoffice-Zeit unter Druck bringen, arbeiten mehr und können nur schlecht am Feierabend anschalten. Wieder andere entdecken darüber womöglich das Schlupfloch, Privates während der Arbeitszeit erledigen zu können. Dabei ist die Arbeitszeit - ob zu Hause oder in der Firma - ganz klar durch das Arbeitszeitgesetz geregelt.

Anzeige
Anzeige

Private Erledigungen sind verboten - ob zu Hause oder in der Firma

Wer sich im Homeoffice oder am offiziellen Arbeitsplatz befindet, hat die gleiche, gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit von maximal acht Stunden pro Tag zu entrichten. Zwei Stunden Mehrarbeitszeit, also zehn Stunden, sind dann erlaubt, wenn das "über einen längeren Zeitraum ausgeglichen wird", so "Stern".

Private Erledigungen sind während der Heimarbeitszeit ebenso verboten, wie in der Firma - sofern keine ausdrückliche Genehmigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Darunter fallen Arztbesuche ebenso wie das Kaffeekränzchen mit der Freundin, der Bankbesuch oder private Telefonate. Wer sich dem widersetzt, riskiert laut WDR eine Abmahnung oder Kündigung.

Anzeige
Anzeige

Arbeitszeitprotokolle sind Vertrauenssache

Grundsätzlich gelten neben den gesetzlichen Vorgaben die individuellen Absprachen zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmerseite. "Es muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, ob ich selber entscheiden kann, wie ich meine acht Stunden leiste und wann ich Pausen mache", wird Arbeitsrechtler Christian Nohr aus Essen vom WDR zitiert. Ob Arbeitnehmer:innen allerdings ihrer Arbeitspflicht nachkommen, ist nur schwer zu belegen. Generell müssen sich die Unternehmen auf das verlassen, was Arbeitnehmer:innen protokollieren.

Anzeige

Kein Recht auf Homeoffice

Entgegen vieler Fehlannahmen sind Arbeitgeber:innen gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Hier gelten allein die Absprachen zwischen Firma und Beschäftigten oder die Betriebsvereinbarung, welche die Details regelt.

Gute Nachricht vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) zum Thema Homeoffice: Die Produktivität sinkt laut Analyse einiger Studien nicht. Im Gegenteil. Viele Studien sollen ergeben haben, dass sich die "Produktivität durch Homeoffice gleichbleibend oder eher positiv entwickelt." Allerdings spricht sich eine der Studien gegen diese Ergebnisse aus: Das ifo-Institut kommt zu dem Ergebnis, dass "Homeoffice in Vollzeit langfristig ein Produktivitätskiller" sei.

  • Verwendete Quellen:
  • Stern: "Friseurbesuch oder Pornos schauen: Was darf ich im Homeoffice machen?"
Alle aktuellen :newstime-Sendungen finden Sie kostenlos auf Joyn
:newstime vom 31. Januar 2025 |  08:25
Episode

:newstime vom 31. Januar 2025 | 08:25

  • 05:07 Min
  • Ab 12