Offenbar keine Sperrminorität für AfD
Panne bei Landtagswahl in Sachsen behoben - vorläufiges Ergebnis bleibt
- Aktualisiert: 04.09.2024
- 14:23 Uhr
- dpa
Bei der Landtagswahl in Sachsen gab es einen Softwarefehler. Die Berechnung der Sitze im neuen Landtag war falsch. Jetzt klärt die Landeswahlleitung auf.
Die Softwarepanne bei der Berechnung der Sitzverteilung im neuen sächsischen Landtag ist behoben. Der Fehler habe keine Auswirkungen auf das vorläufige Wahlergebnis, teilte die Landeswahlleitung mit.
Im Video: Ampel-Parteien reagieren auf Landtagswahlen
So sieht das vorläufige Wahlergebnis aus
Die CDU kommt nach dem vorläufigen Ergebnis auf 31,9 Prozent, die AfD liegt mit 30,6 Prozent knapp dahinter. Das BSW erreicht aus dem Stand 11,8 Prozent. Die SPD landet bei 7,3 Prozent, die Grünen bei 5,1 Prozent. Die Linke rutscht auf 4,5 Prozent ab und die FDP auf 0,9 Prozent.
Die Entscheidung über die Verteilung der Sitze im 8. Sächsischen Landtag treffe der Landeswahlausschuss nach dem amtlichen Endergebnis, das noch ausstehe, hieß es weiter. Durch die Neuberechnung nach der Panne hat die AfD aber wohl keine sogenannte Sperrminorität im Land.
Sollte es zu Unregelmäßigkeiten kommen, leiten wir juristische Schritte ein.
Jörg Urban, AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende
Die Partei hatte ein Prüfverfahren eingeleitet. "Sollte es zu Unregelmäßigkeiten kommen, leiten wir juristische Schritte ein", hatte der sächsische AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg Urban gesagt und eine exakte Fehleranalyse verlangt.
Sperrminorität bedeutet, dass eine Partei mehr als ein Drittel der Mandate im Landtag hat. Sie kann in diesem Fall bestimmte Landesgesetze, die mit einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneter entschieden werden, verhindern. In Sachsen werden wie auch in anderen Bundesländern etwa Verfassungsrichter und die Spitze des Landesrechnungshofs mit Zweidrittelmehrheit aller Parlamentarier gewählt. Bestimmte Posten hätten dann also ohne AfD-Zustimmung nicht nachbesetzt werden können. Zudem hätte die Partei verhindern können, dass der Landtag sich selbst auflöst.