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Alkoholkonsum von Minderjährigen

Karl Lauterbach will "begleitetes Trinken" für Jugendliche verbieten

  • Aktualisiert: 12.07.2024
  • 08:17 Uhr
  • Franziska Hursach

Wenn in Begleitung einer sorgeberechtigten Person, dürfen Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bereits in Gaststätten zum Glas greifen. Der Bundesgesundheitsminister will das nun ändern.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken.

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Regelung im Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND) scharf kritisiert und sich für eine Abschaffung der Regelung ausgesprochen.

  • Unter anderem die Gesundheitsminister von Niedersachsen, Bayern und Berlin betonten, dass das begleitete Trinken mit Blick auf die Präventionsziele keinen Sinn habe.

Ein Gläschen Wein oder ein Bier zum 14. Geburtstag? In der Theorie ist das möglich, wenn eine sorgeberechtigte Person anwesend ist. Das sogenannte begleitete Trinken könnte jedoch bald Geschichte sein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Regelung im Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND) scharf kritisiert. Die Anwesenheit von Erwachsenen würde an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder nichts ändern, so der SPD-Politiker.

Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben. Das sogenannte begleitete Trinken sollte untersagt werden.

Karl Lauterbach, SPD

Auch Niedersachsen und Bremen haben sich für ein Ende des begleiteten Trinkens ausgesprochen. Alkoholkonsum soll ohne Ausnahmen erst ab 16 legal sein, so die Länder.

"Völlig falsches gesellschaftliches Signal"

Laut dem niedersächsischen Gesundheitsminister Andreas Philippi sei es ein völlig falsches gesellschaftliches Signal, "wenn Eltern oder ältere Geschwister oder Freunde mit 14-Jährigen Bier oder Wein trinken".

Im Video: Mallorca verbietet öffentliches Alkohol-Trinken

Zustimmung kommt auch von der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und der Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD). So betonte Gerlach, dass es mit Blick auf die Präventionsziele keinen Sinn mache, "dass Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren in Bars oder Restaurants Alkohol konsumieren dürfen, wenn sie dabei von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden". Es handle sich dabei um ein besonders hohes Gesundheitsrisiko, sagte Gerlach gegenüber dem RND.

Angesichts der Teillegalisierung von Cannabis ab 18 Jahren, sei es ein Widerspruch einerseits den Kinder- und Jugendschutz im Bereich der Drogen- und Suchtprävention zu erweitern und gleichzeitig Alkoholkonsum im Beisein der Eltern zu erlauben, so Czyborra. Sie wolle sich dafür starkmachen, dass das Jugendschutzgesetz entsprechend geändert werde.

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Körperliche und geistige Entwicklung gefährdet

Die Geschäftsführerin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) Christina Rummel übte im RND ebenfalls scharfe Kritik an der Regelung.

Alkohol ist ein höchst gesundheitsgefährdendes Produkt. Im Jugendalter umso mehr, denn das jugendliche Gehirn reagiert wesentlich empfindlicher auf Alkohol.

Christina Rummel

Je früher man beginne, Alkohol zu konsumieren, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, abhängig zu werden.

  • Verwendete Quelle:
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