Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Wahlrechtsreform der Ampel ist in Teilen verfassungswidrig
Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Bundeswahlrecht. Doch die Neuregelung ist in Teilen verfassungswidrig - und muss überarbeitet werden.