Migrant:innen in Deutschland
Türkische Gemeinde erwartet deutlich mehr Anträge auf Einbürgerung
- Aktualisiert: 20.05.2023
- 12:17 Uhr
- Tina Wille
Die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stößt bei den türkischstämmigen Menschen in Deutschland auf großes Interesse. Es wird mit einem starken Anstieg der Anträge auf Einbürgerung gerechnet.
Das Wichtigste in Kürze
Es wird ein starker Andrang auf Einbürgerung erwartet.
Insbesondere türkischstämmige Menschen der zweiten Generation sind interessiert.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland hätte sich jedoch weitere Erleichterungen erhofft.
Eingebürgerte dürfen künftig ihre Identität behalten
Das bisherige Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft entspreche ohnehin nicht mehr der Praxis, heißt es in dem 46-seitigen Gesetzesentwurf, den Nancy Faser am 19. Mai der Bundesregierung vorgelegt hatte. Seit Jahren würden die meisten Einbürgerungen trotz weiterer Staatsangehörigkeit vollzogen. Nach der Reform wären Zugewanderte nicht mehr gezwungen, "einen Teil ihrer Identität aufzugeben", so die Bundesinnenministerin.
Weitere geplante Änderungen
Zu den wichtigen Neuerungen des Gesetzes zählt die Verkürzung der Frist, nach der Menschen mit Migrationshintergrund deutsche Staatsbürger:innen werden können. Bisher war dies nach frühestens acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Künftig sollen fünf Jahre genügen.
Bei "besonderen Integrationsleistungen kann die Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren möglich sein, hatte die "Süddeutsche Zeitung" gemeldet. Allerdings soll dem Entwurf zufolge nur eingebürgert werden können, wer "wirtschaftlich integriert ist. Das bedeutet, den Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können und keine Sozialleistungen zu erhalten. Ausnahmen von dieser Regelung sollen in zwei Fällen möglich sein: zum einen für Eltern minderjähriger Kinder, wenn ein Elternteil arbeitet. Und zum anderen für langjährige Gastarbeiter:innen, die unverschuldet ihren Job verloren haben.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenprtal "n-tv": Türkische Gemeinde erwartet Flut von Anträgen