Im Wahlbetrugsprozess
Bundesrichterin entscheidet: Trump bekommt erneut Maulkorb verpasst
- Aktualisiert: 31.10.2023
- 06:46 Uhr
- Lena Glöckner
Im Strafverfahren gegen Ex-US-Präsident Donald Trump wegen versuchten Wahlbetrugs hat eine Bundesrichterin eine Anordnung wieder in Kraft gesetzt, die ihn daran hindert, öffentlich über Prozessteilnehmer herzuziehen.
Im Strafprozess wegen versuchten Wahlbetrugs hat eine Bundesrichterin das Redeverbot für den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump erneuert. Wie Reuters unter Berufung auf Prozessunterlagen berichtet, setzte sie am Sonntag (29. Oktober) den Maulkorb wieder in Kraft, den sie Trump im Washingtoner Prozess um seine Wahlniederlage gegen US-Präsident Joe Biden im Jahr 2020 verhängt hatte.
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Die Anordnung, die vor zehn Tagen vorübergehend aufgehoben wurde, soll Trump daran hindern, öffentlich über die Staatsanwaltschaft oder Zeugen herzuziehen. Die einstweilige Verfügung untersagt Trump, die Staatsanwaltschaft oder Zeugen verbal anzugehen. Trump hatte unter anderem Sonderermittler Jack Smith in der Vergangenheit als "geistesgestörten Irren" und "Schläger" bezeichnet. Gegen den Ex-US-Präsidenten sind vier Strafverfahren anhängig, in denen er sich jeweils abfällig über Staatsanwälte geäußert hat.
Verfahren mitten im Wahlkampf
Trump wird vorgeworfen, sich unrechtmäßig in die Stimmenauszählung eingemischt und die Bestätigung seiner Niederlage gegen Biden im Jahr 2020 durch den Kongress blockiert zu haben. Der Prozess soll am 4. März 2024 in Washington beginnen – und fällt damit in den Wahlkampf zur Präsidentschaftswahl 2024. Es ist eines von mittlerweile vier strafrechtlichen Verfahren gegen Trump, der im November kommenden Jahres erneut für die Republikaner antreten will.
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