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Urteil am Landgericht Detmold

Sie töteten einen Obdachlosen: Drei 15-Jährige zu Gefängnisstrafe verurteilt

  • Veröffentlicht: 23.02.2024
  • 17:20 Uhr
  • Lara Teichmanis
Drei Jugendliche haben im Oktober 2023 in Horn-Bad Meinberg einen Obdachlosen getötet. Nun wurden die Teenager verurteilt.
Drei Jugendliche haben im Oktober 2023 in Horn-Bad Meinberg einen Obdachlosen getötet. Nun wurden die Teenager verurteilt.© Christian Müller/Westfalennews/dpa

Die drei angeklagten Minderjährigen sind vom Landgericht Detmold zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie wurden des Totschlags an einem Obdachlosen für schuldig befunden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen des gewaltsamen Todes eines 47-jährigen Obdachlosen müssen drei 15-jährige Jugendliche ins Gefängnis.

  • Das Gericht verurteilt die Minderjährigen wegen Totschlags.

  • Nach Alkohol- und Drogenkonsum waren die Täter vermindert schuldfähig.

Minderjährige Straftäter zu Haftstrafen verurteilt

Der Prozess gegen die drei Teenager war bereits am Montag (19. Februar) gestartet. Am Freitag (23. Februar) verurteilte das Landgericht Detmold einen der minderjährigen Angeklagten wegen Totschlags zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht.

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Die anderen beiden Täter müssen ebenfalls wegen Totschlags für jeweils fünf Jahre ins Gefängnis. Der Anklagevorwurf des Mordes aus Heimtücke habe sich in den drei Prozesstagen nicht belegen lassen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). 

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Wegen des Alters der Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zuschauer:innen und Pressevertreter:innen waren nicht zugelassen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sollten die Verteidiger in Revision gehen, würde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Urteile überprüfen, so die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

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Die unterschiedlichen Haftstrafen begründete das Gericht mit dem Tatverlauf. Der Haupttäter hatte mit einem Messer auf den Obdachlosen eingestochen. Die anderen beiden hätten von dem Messer gewusst, die Tat aber auch nicht verhindert, argumentierten die Richter:innen.

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Ihre Geständnisse bewertete das Gericht als strafmildernd. Auch waren die drei nach Alkohol- und Drogenkonsum vermindert schuldfähig. Allerdings glaubte das Gericht den beiden Jugendlichen mit den niedrigeren Strafen in einem Punkt nicht: Sie hatten behauptet, von dem Messer nichts gewusst zu haben. Sie hätten ihren Mitangeklagten von der Tat und den Stichen abhalten müssen, so das Gericht.

Der 47-jährige Obdachlose war im Herbst 2023 in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe getötet worden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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