"Kräftiger Zuschlag"
Rentenzuschlag 2024: Drei Millionen Ruheständler:innen erhalten ab Juli zwei Rentenzahlungen
- Aktualisiert: 26.06.2024
- 11:59 Uhr
- Clarissa Yigit
Rentner:innen in Ost- und Westdeutschland erhalten ab dem 1. Juli erstmals eine Rentenerhöhung in gleichen Höhen. Für rund drei Millionen Rentner:innen gibt es zusätzlich noch einen Rentenzuschlag.
Ab dem 1. Juli erhalten circa 21 Millionen Renner:innen eine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent. Dabei steigen die Renten in Ost- und Westdeutschland erstmals in gleicher Höhe.
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Zuschlag auf Erwerbsminderungsrente
Zudem sollen ab Juli auch rund drei Millionen Ruheständler:innen einen "kräftigen Zuschlag" auf ihre Erwerbsminderungsrente erhalten, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
So sollen Menschen, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in Rente gegangen sind, einen Zuschlag um 7,5 Prozent erhalten. Rentner:innen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 den Ruhestand angetreten haben, erhalten 4,5 Prozent mehr.
Dies gilt auch für Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar an eine Erwerbsminderungsrente angeschlossen haben, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Bescheid kommt Mitte Juli
Grund für diesen Zuschlag sei, dass in der Vergangenheit die Gruppe der Erwerbsminderungsrentner:innen bei der Rentenanpassung übergangen worden sei, so der "Merkur".
Lediglich für Neurentner:innen gab es in den Jahren 2014 und 2019 Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten. Dieser Missstand soll nun mit dem neuen Zuschlag behoben werden.
Daher erhalten Mitte Juli Ruheständler:innen einen Bescheid per Post von der DRV, die über die Höhe des Zuschlages sowie den Zeitraum der Zahlung informiert.
Der Rentenzuschlag wird automatisch an alle Anspruchsberechtigten zwischen dem 10. und dem 20. eines jeden Monats ausbezahlt - er muss also nicht extra beantragt werden.
Allerdings wird der Zuschlag von 2024 bis November 2025 getrennt von der Rente ausbezahlt und auf dem Kontoauszug mit "Rentenzuschlag" gekennzeichnet. Ab Dezember 2025 wird dieser dann zusammen mit der Rente überwiesen.
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So berechnet sich der Zuschlag
In der ersten Stufe wird der vorläufige Zuschlag aus dem Zahlbetrag der Rente errechnet, berichtet der Sozialverband VDK. Dies gilt also für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. November 2025.
In Stufe zwei ab Dezember 2025 erfolgt die korrekte Ermittlung des Zuschlages auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte.
Zusätzlich wird die Zahlung von November 2025 mit der Rente, die im Dezember inklusive Zuschlag gezahlt wird, verglichen. Falls diese zu niedrig ist, gleicht die DRV dies rückwirkend aus; bei zu viel erhaltenem Geld müssen Betroffene nicht zurückzahlen.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- VDK: "EM-Rentnerinnen und -rentner im Bestand erhalten ab Juli mehr Geld"
- DRV: "Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner (2024)"
- DRV: "Bundesrat billigt Gesetz zur Auszahlung finanzieller Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner"