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Nach Cyberattacken

Neues Gutachten: So kann der Bundestag besser geschützt werden

  • Veröffentlicht: 26.06.2024
  • 13:16 Uhr
  • Kira Born

Der Deutsche Bundestag war schon Opfer von Cyberattacken und Angriffen von Verfassungsfeinden. Ein Gutachten soll zeigen, welche Schutzmaßnahmen mehr Sicherheit im Bundestag ermöglichen können.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein neues Gutachten skizziert, wie der Bundestag gegen äußere und innere Risiken besser gewappnet werden kann.

  • Nach dem Bericht eines Rechtswissenschaftlers ist eine Methode, die Ausübung des Hausrechts und der Polizeigewalt durch Bundestagspräsidentin Bas auf eine formell-gesetzliche Grundlage zu stellen.

  • Auch schlägt er umfangreiche Hintergrundüberprüfungen von Abgeordneten vor, die in sicherheitsrelevanten Gremien und Ausschüssen tätig sind.

Inhalt

  • Mehr Background-Checks für mehr Sicherheit im Bundestag
  • Kein Zugang zur IT des Bundestages für extremistische Mitarbeiter

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas plädiert schon seit Langem dafür, den Schutz des Bundestages zu verbessern. Extremist:innen sollen keinen Zugang zu internen Telefonnummern und vertraulichen Dokumenten erhalten.

Denn die Gefahrenlage im Bundestag ist vorhanden: 2015 wurde das deutsche Abgeordnetenhaus Ziel eines Cyberangriffs, der dem russischen Militärgeheimdienst zugeschrieben wird. Hinzu kommen innere Feinde. Eine Recherche des Bayrischen Rundfunks (BR) im Frühjahr 2024 zeigte, dass mehr als 100 AfD-Mitarbeiter:innen aus rechtsextremistischen Kreisen stammen. 

Um das Parlament in Zukunft besser vor Verfassungsfeinden zu schützen, sollten die Zugangsregeln für den Bundestag verschärft werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das im Auftrag der Bundestagsverwaltung erstellt und am Montag (24. Juni) an die Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen verschickt wurde.

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Mehr Background-Checks für mehr Sicherheit im Bundestag

Wie die Sicherheit der Institution in Zukunft aussehen könnte, zeigt das Gutachten des Bonner Rechtswissenschaftlers Klaus Gärditz. Der Verfasser plädiert darin unter anderem dafür, die Ausübung des Hausrechts und der Polizeigewalt durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas auf eine formell-gesetzliche Grundlage zu stellen. Außerdem empfiehlt Gärditz: "Abgeordnete, die eine Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Gremien oder Ausschüssen durchführen wollen", einer vorherigen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.

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In dem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es weiter, dass die geltende Hausordnung in Verbindung mit den Zugangs- und Verhaltensregeln sich auf polizeiliche Gefahren beziehe. Diese seien aber bislang nicht hinreichend bestimmt, was die Risiken einer extremistischen Betätigung Einzelner angeht. Jedoch sollte auch für solche Fälle die Verweigerung der Ausstellung eines Bundestagsausweises in der Hausordnung verankert werden. Eine entsprechende Regelung in einem neu zu schaffenden Bundespolizeigesetz wäre zu begrüßen, wie das Gutachten nahelegt.

Zu jedem, der einen Antrag auf Ausstellung eines solchen Hausausweises stellt, könnte dann beim Verfassungsschutz angefragt werden, ob Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Unzuverlässigkeit hindeuten. Dies solle auch bei Mitgliedern, die in sicherheitsrelevanten Gremien und Ausschüssen tätig sind, durchgeführt werden.

Fazit des Gutachtens: Aus der Sicht des Rechtswissenschaftlers bietet das Grundgesetz trotz seiner Begrenzungen weitreichende Möglichkeiten.

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Kein Zugang zur IT des Bundestages für extremistische Mitarbeiter

Einschränkungen sind laut Gutachten auch in Bezug auf die hauseigenen IT-Systeme geboten. Der Zugriff auf die IT-Systeme des Deutschen Bundestages sollte demnach verweigert werden, "wenn sich Mitarbeitende als verfassungsfeindlich und damit als unzuverlässig erweisen".

Gärditz schlägt in seinem Gutachten außerdem vor, die Erstattung der Kosten für Mitarbeiter:innen und Angestellte der Abgeordneten und Fraktionen dann auszuschließen, wenn diesen mangels Zuverlässigkeit der Zugang zu den Gebäuden des Bundestages beziehungsweise zur IT-Infrastruktur verweigert wurde. In die Hausordnung des Parlaments sollte zudem eine Klarstellung aufgenommen werden, dass allen Mitgliedern und Fraktionen die Nutzung der Räumlichkeiten nur im Einklang mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung gestattet sei.

Hinweise darauf, wie die im Bundestag vertretenen Fraktionen mit den Empfehlungen des Rechtsgutachtens umgehen, wird es vielleicht schon in dieser Sitzungswoche geben. Womöglich wird die Auswertung des 132 Seiten umfassenden Gutachtens aber auch noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

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  • Verwendet Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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