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Halluzinogener Stoff in Automaten verkauft

Mann im Krankenhaus: Warnung vor Gummibärchen mit Fliegenpilz-Gift

  • Veröffentlicht: 22.10.2024
  • 15:42 Uhr
  • Lara Teichmanis
Der Fliegenpilz zählt zu den giftigen Pilzen in den deutschen Wäldern. (Symbolbild)
Der Fliegenpilz zählt zu den giftigen Pilzen in den deutschen Wäldern. (Symbolbild)© Soeren Stache/dpa

Gefährliche Gummibärchen mit dem halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol wurden in Mittelhessen in Verkaufsautomaten entdeckt. Ein junger Mann, der die Süßigkeiten gegessen hatte, wurde mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus gebracht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • In Mittelhessen wurden Gummibärchen mit dem halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol in Verkaufsautomaten angeboten.

  • Ein junger Mann wurde nach dem Verzehr mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus gebracht.

  • Die Gummibärchen enthielten tatsächlich Muscimol, wie die Untersuchung der Lebensmittelüberwachung ergab.

In Mittelhessen wurden Gummibärchen mit dem halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol in Verkaufsautomaten angeboten. Die Behörden im Wetteraukreis haben mitgeteilt, dass diese gefährlichen Süßigkeiten in insgesamt acht Automaten verkauft wurden. Ein junger Mann, der eine Packung der Fruchtgummis gekauft hatte, wurde kurz nach dem Verzehr mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus gebracht.

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz wurde eine Meldung an das Gesundheitsamt erstattet, nachdem der junge Mann ins Krankenhaus gebracht wurde. Die zuständige Lebensmittelüberwachung des Wetteraukreises hat daraufhin eine umgehende Untersuchung eingeleitet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung haben gezeigt, dass die Gummibärchen tatsächlich Muscimol enthielten.

Stoff kann Psyche tiefgreifend beeinflussen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnte bereits Mitte August vor dem Verzehr von Gummibärchen, die den halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol enthalten. Dieser psychoaktive Stoff kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Psyche haben und zu Vergiftungserscheinungen führen. Bisher wurden solche Gummibärchen ausschließlich im Onlinehandel vertrieben und stellen insbesondere für Kinder eine Gefahr dar, da sie mit normalen Süßigkeiten verwechselt werden können.

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Im Wetteraukreis wurden diese gefährlichen Gummibärchen nun jedoch in öffentlich zugänglichen Automaten entdeckt. Jede Packung enthält lediglich zwei Fruchtgummis, aber diese enthalten jeweils 5 Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs. Der Kreis warnte eindringlich vor dem Verzehr dieser Süßigkeiten. "Eine Packung der Süßigkeit enthält zwar nur zwei Fruchtgummis, doch diese haben es mit 5 Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs pro Stück in sich", erklärte der Kreis. Um weitere Gesundheitsrisiken zu vermeiden, hat die Lebensmittelüberwachung schnell reagiert und den Automatenbetreiber aufgefordert, das Produkt sofort aus dem Verkauf zu nehmen.

Im Video: Gefahr für Kinder - Behörde warnt vor Gummibärchen

Europaweite Warnmeldung ausgerufen

Die betroffenen Automaten, in denen die halluzinogenen Gummibärchen verkauft wurden, sind mittlerweile nicht mehr in Betrieb. Der Betreiber hatte zunächst behauptet, dass die Süßigkeiten nicht zum Verzehr gedacht seien, sondern lediglich zum Sammeln. Eine landes-, bundes- und europaweite Warnmeldung wurde ebenfalls herausgegeben, um auf die Gefahren hinzuweisen, die mit diesem Lebensmittel verbunden sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass für den Betrieb eines Verkaufsautomaten lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken können Automaten daher jederzeit und ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden.

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Das Jugendschutzgesetz greift jedoch, sobald alkoholische Getränke wie Wein oder Bier in den Automaten angeboten werden. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Wetteraukreises raten dennoch dazu, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten mit Vorsicht zu genießen und verdächtige Artikel umgehend zu melden.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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