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1. September 2024

Wann, was, wie: Das müssen Sie zur Landtagswahl 2024 in Sachsen wissen

  • Veröffentlicht: 23.02.2024
  • 13:44 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Der sächsische Landtag wird 2024 neu gewählt.
Der sächsische Landtag wird 2024 neu gewählt.© Robert Michael/dpa

Am 1. September 2024 wird der Landtag in Sachsen gewählt. Aber worum geht es überhaupt bei der Wahl und wer darf den Landtag wählen? Hier finden Sie alle Informationen zur Wahlberechtigung, Briefwahl sowie wer bei der Landtagswahl gewählt wird.

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Wann ist die Landtagswahl in Sachsen 2024?

Der Landtag in Sachsen wird alle fünf Jahre gewählt. Nach dem Landtagswahlgesetz muss der Wahltag frühestens 58, spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode liegen. Ende Juni 2023 hat sich die sächsische Staatsregierung auf den 1. September 2024 als Wahltermin geeinigt. Laut sächsischem Wahlgesetz muss die Wahl an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag erfolgen. Am 28. Juni 2023 wurde der Termin vom Sächsischen Landtag bestätigt. Am selben Tag soll auch die Landtagswahl in Thüringen stattfinden.

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Wer und was wird bei der Landtagswahl in Sachsen gewählt?

Bei der Wahl in Sachsen werden 60 Abgeordnete nach Wahlkreisvorschlägen in den Wahlkreisen (Persönlichkeitswahl) gewählt. Mit der Direktstimme (der Wahl der Direktkandidaten aus den Wahlkreisen) wird gewährleistet, dass alle Regionen Sachsens im Landtag repräsentiert werden. Über die Landesliste ziehen mindestens 60 weitere Abgeordnete (Listenstimme) ins Parlament ein.

Grundsätzlich kann jede:r gewählt werden, der oder die seit mindestens zwölf Monaten eine Hauptwohnung in Sachsen hat (Passives Wahlrecht). Dabei will das Land sicherstellen, dass mögliche Kandidat:innen Land und Leute gut kennen, bevor sie sich um ein Mandat bewerben. Kandidat:innen sind normalerweise fest mit einer Region oder Stadt verbunden, die ihnen vertraut ist.

Welche Parteien treten bei der Landtagswahl an?

Bis spätestens 21. Juni 2024 stellt der Landeswahlausschuss für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche Parteien am 3. Juni 2024 parlamentarisch vertreten sind. Erwartet werden auch neue Parteien, wie zum Beispiel die Partei von Sahra Wagenknecht: "Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)".

Im Jahr 2019 traten außerdem folgende Parteien für die Landtagswahl an:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Die Linke
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Freie Wähler
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
  • Piratenpartei Deutschland (Piraten)
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
  • Aufbruch deutscher Patrioten (ADPM)
  • Die blaue Partei (Blaue #TeamPetry)
  • Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • Partei der Humanisten (Die Humanisten)
  • Partei der Vernunft (PDV)
  • Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)

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Wer darf überhaupt wählen?

Bei den Landtagswahlen wählen die Bürger:innen des Freistaates Sachsen ihre Vertreter:innen im Sächsischen Landtag. Aber welche Bürger:innen sind überhaupt zur Wahl berechtigt? Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger:innen mit einem Wohnsitz im Freistaat Sachsen seit mindestens drei Monaten. Zudem muss jede:r Wähler:in mindestens 18 Jahre alt sein.

Wie findet die Stimmabgabe statt?

Stimmberechtigte haben normalerweise zwei Möglichkeiten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Sie können ihre Stimmen im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Sobald die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten ist, kann die Briefwahl beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen wurden den Bürger:innen bei der letzten Landtagswahl 2019 bis zum 10. August zugestellt – daran kann man sich auch für das Jahr 2024 orientieren.

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Was war das Ergebnis der Sachsen-Wahl 2019?

Die CDU wurde bei der Landtagswahl in Sachsen 2019 mit 32,1 Prozent der Stimmen stärkste Kraft, gefolgt von der AfD mit 27,5 Prozent. Deutlich an Stimmen verloren hat die Linke mit 10,4 Prozent sowie die Grünen mit 8,6 Prozent der Wählerstimmen. Für die SPD war es mit 7,7 Prozent das historisch schlechteste Ergebnis für die Partei in Sachsen. Die FDP verpasste mit 4,5 Prozent den Einzug in den Landtag. Alle sonstigen Parteien vereinten 9,2 Prozent der Stimmen auf sich. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,6 Prozent.

Wie funktioniert die Landtagswahl in Sachsen?

Seit dem Beginn der zweiten Wahlperiode im Oktober 1994 besteht der Landtag in der Regel aus 120 Abgeordneten, die alle fünf Jahre durch eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl in das Parlament gewählt werden. Das Parlament besteht im Freistaat grundsätzlich aus 120 Abgeordneten. Da ein Sitz nicht vergeben werden konnte, gehören dem Sächsischen Landtag in der 7. Wahlperiode aktuell 119 Abgeordnete an.

Der Ablauf ähnelt dem der Bundestagswahlen, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen im sächsischen Wahlgesetz (SächsWahlG) festgelegt sind und die organisatorischen Regeln in der Landeswahlordnung (SächsLWO) zu finden sind. Die Wahlen vereinen zwei grundlegende Modelle: die Wahl von Einzelpersonen, sprich einzelnen Politiker:innenn sowie die Wahl von Parteien oder Parteilisten. Dies bedeutet, dass die Landtagswahlen sowohl Personenwahlen als auch Parteienwahlen sind. Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen zu vergeben: Mit der Erststimme wählt man eine Person, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Hälfte der Abgeordneten des Sächsischen Landtages wird über die Erststimme (60 Sitze), die andere Hälfte über die Zweitstimme gewählt (weitere 60 Sitze).

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Die Zusammensetzung des Sächsischen Landtags wird durch die Zweitstimme maßgeblich beeinflusst. Die Anzahl der Mandate im Landtag entspricht direkt den Stimmanteilen, die jede Partei bei der Zweitstimme erhält. Wenn eine Partei beispielsweise 40 Prozent der Zweitstimmen bekommt, stehen ihr auch 40 Prozent der Sitze im Parlament zu. Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die entweder mindestens fünf Prozent der gültigen Listenstimmen erreichen oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat gewonnen haben (5-Prozent-Hürde).

Die Erststimme entscheidet über die Wahl eines Kandidaten oder einer Kandidatin in einem bestimmten Wahlkreis, wobei derjenige oder diejenige mit den meisten Stimmen gewinnt. Eine absolute Mehrheit (50 Prozent der Stimmen) ist nicht nötig. Dadurch ist gewährleistet, dass für jeden der 60 Wahlkreise in Sachsen ein Vertreter oder eine Vertreterin im Sächsischen Landtag sitzt. Der oder die dann als Ansprechpartner:in für die Interessen des jeweiligen Wahlkreises fungiert.

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Wie werden die Stimmen in Mandate umgerechnet?

Die Verteilung der 120 Abgeordnetenmandate im Sächsischen Landtag erfolgt nach einem spezifischen Auszählverfahren, dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt. Die prozentuale Zusammensetzung des Landtags wird basierend auf den Listenstimmen berechnet. Dabei werden nur Parteien in die Berechnung einbezogen, die entweder mindestens fünf Prozent der gültigen Listenstimmen erhalten haben oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben.

  • Verwendete Quellen:
  • Sachsenwahl.de: "Wen wähle ich?"
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