Umstrittenes Klima-Vorhaben
Länder wollen Habecks Heizungsgesetz nachbessern
- Veröffentlicht: 04.05.2023
- 10:59 Uhr
- Joachim Vonderthann
Das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ist noch nicht durch den Bundestag. Doch die Bundesländer planen einem Medienbericht zufolge bereits massive Änderungen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Heizungspläne von Wirtschaftsminister Habeck sind weiter umstritten.
Laut einem Medienbericht wollen die Bundesländer das Heizungsgesetz massiv ändern.
So soll das Gesetz erst drei Jahre später starten, als von der Ampel-Regierung geplant.
Nach den Plänen der Ampel-Regierung soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für den Klimaschutz soll damit der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Doch das Vorhaben von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bleibt auch nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett umstritten - auch innerhalb der Koalition, wo vor allem die FDP weiter Bedenken hat.
Länder wollen Habeck-Gesetz nachbessern
Doch auch einige Bundesländer fordern teils massive Nachbesserungen an den Heizungsplänen, die zunächst noch vom Bundestag beschlossen werden müssen. Das geht aus Empfehlungen verschiedener Ausschüsse des Bundesrats hervor. Die Beratungen stehen allerdings erst ganz am Anfang.
Der Bundesrats-Umweltausschuss, in dem viele grüne Landesumweltminister vertreten sind, fordert eine Verschärfung der Heizungspläne. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es ein grundsätzliches Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Energien nach dem 31. Dezember 2044 geben. Diese Zielsetzung sei mit dem Ziel der Bundesregierung kompatibel, im Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, heißt es. In einigen Ländern werde jedoch schon früher eine Klimaneutralität angestrebt. "Um diese Ziele auch erreichen zu können, muss den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen."
Heizungsgesetz erst drei Jahre später?
Allerdings gibt es in den Ausschüssen des Bundesrats verschiedene Empfehlungen. So fordert der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung laut "Business Insider", dass das neue Heizungsgesetz erst ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Das wäre drei Jahre später, als von der Bundesregierung bislang geplant.
Dem Bericht nach bemängelten gleich mehrere Bundesratsausschüsse die Ausnahmeregelung bei der Heizungsreform für ältere Menschen ab 80. Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht vor, dass diese Bevölkerungsgruppe von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit werden soll. Der Umweltausschuss des Bundesrats zweifelt diese Regelung jedoch an. Er hält sie laut "Business Insider" für willkürlich und verfassungsrechtlich bedenklich.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte am Donnerstag (4. Mai) im ZDF-"Morgenmagazin", es müsse vor allem bei der Förderung nachgesteuert werden. "Das Ziel muss ja sein, dass insbesondere Menschen mit dem kleinen Geldbeutel nicht überfordert sind. Das ist berücksichtigt in dem Konzept, das die Bundesregierung vorgelegt hat. Aber aus meiner Sicht ist es noch nicht ausreichend."
Grünen-Chefin: Keine weiteren Verschärfungen
Der Bundesrat stimmt am 12. Mai über die Empfehlungen ab. Dabei ist offen, ob diese so angenommen werden. Weil wies darauf hin, dass man ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens stehe. In den Ausschüssen des Bundesrats gebe es unterschiedliche Empfehlungen. Darüber werde man im Bundesrat in der nächsten Sitzung zu entscheiden haben. Auch der Bundestag steht am Anfang der parlamentarischen Beratungen. Die FDP hat bereits deutliche Nachbesserungen gefordert.
Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sagte in der Sendung "Frühstart" von RTL/ntv zu Forderungen aus dem Umweltausschuss des Bundesrats: "Weitere Verschärfungen sind nicht geplant." Das Gegenteil sei der Fall. "Wenn wir als Grüne an einer Stelle sagen, da müssen wir noch mal ran, dann ist es die soziale Flankierung." Dabei fände sie es deutlich sinnvoller, sozial gestaffelt vorzugehen. Die, die wenig haben, sollten mehr Unterstützung bekommen. Das sei jetzt Gegenstand der Verhandlungen im Bundestag.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa