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Gesetzesänderung geplant

Kanzler und Minister sollen Inflationsprämie bekommen: "Absolut falsches Signal"

  • Veröffentlicht: 11.06.2023
  • 09:54 Uhr
  • Tina Wille

Wie die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen könnten auch die Regierungsmitglieder die Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro erhalten. Dafür soll extra eine Änderung des Ministergesetzes vorbereitet worden sein.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesminister:innen könnten ebenfalls von der steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro profitieren.

  • Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes vor.

  • Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Pläne und fordert das Bundeskabinett zum Verzicht auf die Inflationsprämie auf.

Steuerzahlerbund verlangt: Bundeskabinett soll verzichten

Die geplante Auszahlung von Inflationsprämien an Regierungsmitglieder stößt auf Kritik. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel sagte der "Bild am Sonntag": "Es liegt immer noch kein Bundeshaushalt für das nächste Jahr vor, weil nicht genug gespart wird. Und jetzt bekommen die Minister die Inflationsprämie? Absolut falsches Signal! Hier sollten der Kanzler und die Kabinettsmitglieder ein Zeichen setzen und verzichten!"

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Das sieht der Gesetzesentwurf vor

Damit Kanzler Olaf Scholz und seine Minister die steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung von 3.000 Euro bekommen können, soll "Bild" zufolge eigens das Bundesministergesetz geändert werden, das die Bezahlung der Regierung regelt.

Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium liege vor. Darin heiße es im Wortlaut: "Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise wird Mitgliedern der Bundesregierung für Juni eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro, für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine Sonderzahlung von monatlich 220 Euro gewährt."

Auf "Bild"-Anfrage erklärte das Innenministerium: Der Gesetzentwurf, der sich in der Ressortabstimmung befinde, sei "noch nicht politisch beraten worden".

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Wie nötig ist ein Extra-Bonus für Kabinettsmitglieder?

Das Bundesministergesetz regelt, dass die Mitglieder der Bundesregierung zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Tarifabschlüsse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden "Bild" zufolge eins zu eins auf die Beamten zum Beispiel in den Stadtverwaltungen und Ministerien übertragen.

Das Extra-Geld für die Regierungsmitglieder resultiere aus dem aktuellen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Dieser beschert den 2,5 Millionen Beschäftigten des Bundes und der Kommunen neben einer Tariferhöhung auch eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung von 3.000 Euro.

Damit erhalten etwa Erzieher:innen oder Busfahrer:innen im Juni 1.240 Euro zusätzlich, von Juli bis Februar monatlich 220 Euro. Dass auch die Kabinettsmitglieder von dieser steuerfreien Inflationsprämie profitieren sollen, ist bei einem monatlichen Amtsgehalt von 21.500 Euro für den Kanzler und 16.800 Euro für die Minister:innen jedoch schwer vermittelbar.

Inflationsprämie auch für pensionierte Beamte geplant

Dem Bericht zufolge sehen die Pläne des Innenministerium auch vor, die Inflationsprämie ebenfalls an die pensionierten Beamten auszuzahlen. Deren Pensionszahlungen betragen bis zu 71,75 Prozent des letzten Gehaltes, was einem Bonus in Höhe von 2.152,50 Euro entspreche.

Die Bundesregierung hatte die Inflationsprämie selbst eingeführt. Um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen, dürfen Firmen ihren Mitarbeiter:innen bis zu 3.000 Euro brutto gleich netto auszahlen. Diese Möglichkeit wird auch in vielen aktuellen Tarifverträgen genutzt, etwa der Pharma- sowie der Metall- und Elektroindustrie.

  • Verwendete Quellen:
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