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Dubioses Geschäft

Wenn der "Liebste" heimlich mitliest: Cyber-Stalking durch Spionage-Apps

  • Veröffentlicht: 27.01.2025
  • 11:48 Uhr
  • Joachim Vonderthann

Immer mehr Menschen nutzen Spy-Apps, um Partner:innen heimlich zu überwachen. Expert:innen warnen vor den rechtlichen Konsequenzen.

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Inhalt

Ein Nutzer namens "Hawk" kontaktiert im Mai 2024 den Support-Chat von mSpy mit dem Wunsch, die WhatsApp-Nachrichten seiner Freundin in der Türkei zu lesen, während er sich in Deutschland befindet. Der Support empfiehlt ihm ein Abonnement für rund 34 Euro monatlich, mit dem er Chatnachrichten, Internetverlauf, Fotos und Videos überwachen sowie den Standort abrufen und Screenshots erstellen kann, wie "Tagesschau.de" am Montag (27. Januar) berichtet.

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Foto von brennendem Mann in Uniform

Allerdings benötigt "Hawk" Zugang zum Handy seiner Freundin und die Geräte-PIN, was der Support verschweigt. Laut ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam kann allein der Erwerb solcher Apps strafbar sein. Das Strafgesetzbuch sehe für das "Ausspähen von Daten" oder "Abfangen von Daten" Strafen vor. Zudem sei der Stalking-Paragraf kürzlich angepasst worden, um Cyberstalking-Opfer besser zu schützen. "Schwierig kann es allerdings sein, solche Taten auch nachzuweisen", gibt Bräutigam aber zu bedenken.

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Spy-Apps: Teuer und teils illegal

Die Auswertung der Support-Chats zeigt dem Bericht zufolge, dass häufig gegen geltendes Recht verstoßen wird. Viele Nutzer:innen wollen unbemerkt spionieren. Tobias Keber, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, betont, dass das unbefugte Ausspähen von Daten illegal ist.

SWR-Reporter:innen haben die Apps mSpy und Scannero dem Bericht nach getestet und festgestellt, dass der Support teure Abonnements anpreist. Ein scheinbar günstiges Angebot kann schnell über 300 Euro kosten. Erst nach Bezahlung erhielten die Nutzer:innen den Link für den Download der App, die es in Apples App Store oder im Google Play Store nicht gibt. Die Installation auf dem "Zielhandy" sei kompliziert, aber der Support helfe weiter - auch bei expliziter Absicht der heimlichen Überwachung. Die SWR-Reporter:innen konnten eigenen Angaben zufolge vertrauliche Informationen wie WhatsApp-Chats oder den Browser-Verlauf abrufen. Praktisch alles, was in die Handy-Tastatur eingegeben wird.

"Zielhandy"-Zugriff wird benötigt

Tanja Göldner vom Frauenhaus Pforzheim warnt vor der Gefahr solcher Apps für Schutzsuchende. "Für uns eine große Gefahr, da wir ja eine anonyme Adresse haben, genau aus dem Grund, damit die Frauen und Kinder im Schutz sind." Sie fügt hinzu: "In der Fachstelle gegen häusliche Gewalt haben wir immer wieder Menschen in der Beratung, die ebenfalls die Befürchtung haben ausspioniert zu werden."

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Einige Funktionen der Apps funktionierten im SWR-Text jedoch nicht wie versprochen. Auf Nachfrage habe der Support geschrieben, dass einige Funktionen nur für bestimmte Geräte verfügbar seien. Dies sei beim Kauf aber nicht ersichtlich gewesen. In den geleakten Support-Chats fänden sich dazu eine große Anzahl von Beschwerden.

So beklagten sich mehrere Tausend Nutzer:innen darüber, dass die Überwachung nur zum Teil oder gar nicht funktioniere. Vielen sei nicht klar, dass sie Zugriff auf des "Zielhandy" benötigen, um die Spionage-Apps zu installieren. Support-Mitarbeiter:innen machten das oft nur auf Nachfrage deutlich. Wenn sie vom Kauf zurücktreten wollen, hätten viele Kund:innen Probleme damit, ihr Geld zurückzubekommen. In Internetforen wird dem Bericht nach vor mSpy als Abofalle gewarnt.

Experte: Verkauf von Spy-Apps strafbar

Strafrechts-Professor Christoph Safferling von der Universität Erlangen-Nürnberg erklärt, dass der Verkauf solcher Programme strafbar sein kann. "Wer Computerprogramme verkauft, die den Zweck haben, dass andere damit Daten abfangen oder ausspähen, begeht selbst eine Straftat", so Safferling. Strafbar könne es auch sein, wenn Anbieter oder ihre Mitarbeiter:innen Kund:innen etwa bei der Installation und dem Verbergen der App unterstützen - obwohl sie wissen, dass damit zum Beispiel die Partnerin oder der Ehemann ausspioniert werden soll. "So etwas kann eine strafbare Beihilfe sein", sagt Safferling. Die Verantwortung liege dann bei der Unternehmensführung. Zumindest, wenn sie davon wisse und nicht dagegen einschreite. SWR und netzpolitik.org baten die Anbieter nach eigenen Angaben um Stellungnahme, erhielten jedoch keine Antwort.

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Auf Millionen Handys untergejubelt

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Geräte-PIN und Passwörter nicht sagen

Anhand der Praxistests fanden die SWR-Reporter:innen den Angaben nach heraus, dass die Apps Spuren auf dem Smartphone hinterlassen. Die App mSpy verstecke sich auf Android-Smartphones hinter der App Update Service. Der effektivste Schutz sei, Zugangsdaten wie Geräte-PIN und Passwörter niemals an andere Personen weiterzugeben.

  • Verwendete Quellen:
  • "Tagesschau.de": "Das Geschäft mit dem Cyber-Stalking"
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:newstime vom 28. Januar 2025 | 19:45
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:newstime vom 28. Januar 2025 | 19:45

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