Vermutlicher Maddie-Mörder bald frei?
Verdächtiger im Fall Maddie McCann: Könnte Christian B. sich ins Ausland absetzen?
- Aktualisiert: 14.10.2024
- 12:09 Uhr
- Stefan Kendzia
Der in einem Sexualstrafverfahren aus Mangel an Beweisen freigesprochene Christian B. bleibt zunächst wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen in einem anderen Fall in Haft. Nach wie vor gilt er im Fall Maddie McCann als verdächtig. Dennoch befürchtet man seine Absetzung ins Ausland.
Noch ist Christian B. bis mindestens September 2025 in Haft aufgrund einer Vergewaltigung. Aktuell konnten ihm fünf weitere angeklagte Sexualstraftaten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden - ein Freispruch war die Folge. Wenn es keine wesentlich neuen Erkenntnisse geben wird, käme er kommendes Jahr frei, obwohl er dringend verdächtigt wird, Maddie McCann entführt und ermordet zu haben. Die Beweislage in diesem Fall ist aber derzeit noch äußerst dünn.
Im Video: Maddie-Verdächtiger Christian B. in Vergewaltigungsprozess freigesprochen
Christian B. gehört zur "Topliga der Gefährlichkeit"
Dass Christian B. 2025 freikommen könnte, ist in zweifacher Hinsicht dramatisch. Erstens sei er laut eines psychiatrischen Gutachters in "die absolute Topliga der Gefährlichkeit" einzuordnen, wie "Frankfurter Allgemeine" berichtet. Zweitens gilt er als Verdächtiger im Fall Maddie.
Werden bis zu seiner Entlassung keine weiteren belastbaren Beweise für seine Schuld gefunden, könnte er frei kommen und sich dann in ein Land absetzen, das Straftäter nicht nach Deutschland ausliefert, wie "Bild" schreibt. Dazu zählen Länder wie Kambodscha, die Philippinen oder Kuba. Würden also erst nach seiner Freilassung Beweise gefunden werden, könnte es für ein Verfahren im Fall der kleinen Madeleine zu spät sein.
Immerhin: Eine Anklageerhebung im Fall Maddie durch die Staatsanwaltschaft scheint trotz derzeitiger Beweislage nicht aussichtslos. Zusätzlich sollen Zeugen, die im Fall der fünf angeklagten Sexualstraftaten ausgesagt hatten, auch im Maddie-McCann-Fall eine Rolle spielen. Auch könnte eine verhängte Geldstrafe, sollte B. diese nicht zahlen, für drei weitere Monate Haft sorgen. Vielleicht genau die Zeit, die noch notwendig sein könnte, um B. eine mögliche Beteiligung am Fall Maddie nachzuweisen.
- Verwendete Quellen:
- Frankfurter Allgemeine: "Gutachter: Christian B. in "absoluter Topliga der Gefährlichkeit""
- Bild: "Setzt sich Brückner nach Kuba ab, wenn er rauskommt?"