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Wahlbetrugsverfahren

Trump: Richter- und Ortswechsel beantragt - wenig Aussicht auf Erfolg

  • Veröffentlicht: 07.08.2023
  • 10:50 Uhr
  • Stefan Kendzia
Kann er auf einen Schutzschirm hoffen? Donald Trump hat nach der Anklage gegen ihn zu versuchtem Wahlbetrug "nicht schuldig" plädiert.
Kann er auf einen Schutzschirm hoffen? Donald Trump hat nach der Anklage gegen ihn zu versuchtem Wahlbetrug "nicht schuldig" plädiert.© Alex Brandon/AP/dpa

Ungemütliche Zeiten für Ex-Präsident Donald Trump. Gleich mehrere schwerwiegende Verfahren könnten seine Nominierung als Präsidentschaftskandidat verhindern - unter anderem das Verfahren wegen möglichen Wahlbetrugs. Jetzt fordern seine Anwälte einen Richter- und Ortswechsel. Ein Erfolg wird als gering eingeschätzt.

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Trump ist und bleibt ein Opfer, wenn man ihm Glauben schenken mag. Im aktuellen Verfahren wegen möglichem Wahlbetrug plädierte der Ex-Präsident wie gewohnt auf "nicht schuldig" und ist davon überzeugt, dass er aufgrund der zuständigen Richterin kein faires Verfahren bekommen könne. Nun soll die Richterin ausgetauscht werden - wie auch der derzeitige Verhandlungsort Washington.

Im Video: Anklage - Trump plädiert auf "nicht schuldig"

Anklage: Trump plädiert auf „nicht schuldig“

Trump - das ständige Opfer

Fast könne man Mitleid mit Trump haben: Er ist immer wieder Opfer und nicht Täter. Jedes Verfahren gegen ihn sei unfair und gleiche einer politisch motivierten Hexenjagd. Wie auch das aktuelle Verfahren wegen möglichem Wahlbetrug, so die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Denn: Die zuständige Richterin in diesem Fall ist gleichzeitig mit dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 betraut. So könne Trump "auf keinen Fall ein faires Verfahren bekommen", wie er sich auf seiner Online-Plattform Truth Social beklagt. Nun soll die Richterin aus "sehr gewichtigen Gründen" abberufen werden, wenn es nach Trump und seinen Anwälten geht. Zusätzlich soll der Verhandlungsort verlegt werden. Die Aussichten darauf sollen nur wenig erfolgversprechend sein.

Grundsätzlich sind Abberufungen von Richter:innen möglich. Nämlich dann, wenn Befangenheit oder Voreingenommenheit vorliegen sollen. Auch, wenn die Unparteilichkeit infrage steht. Dies ist Rechtsexperten zufolge in der Regel nur bei einer persönlichen Verbindung zu einem bestimmten Fall gegeben. Die Richterin Tanya Chutkan wurde allerdings per Zufallsprinzip mit dem Fall betraut. Dass sie sich vom Fall zurückziehen könnte, dafür gibt es derzeit keine Anzeichen.

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