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Verlängerter Ausreisegewahrsam

 Symbolpolitik oder "zu zögerlich"? Geteiltes Echo zu Faesers Abschiebeplänen

  • Veröffentlicht: 04.08.2023
  • 11:49 Uhr
  • Lena Glöckner

Bundesinnenministerin Faeser bringt Verschärfungen bei Abschiebungen ins Spiel. Die Vorschläge stoßen auf ein geteiltes Echo. Auch aus der SPD kommt Kritik.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Innenministerin Faeser erfährt für ihre Abschiebepläne sowohl Lob als auch Kritik.

  • Lob kommt von der Union, kritisiert wird sie von den Grünen und ihrer eigenen Partei.

  • Ihrem Plan zufolge soll der Ausreisegewahrsam künftig vier Wochen möglich sein.

Der Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für einen auf bis zu vier Wochen verlängerten Ausreisegewahrsam stößt auf viel Kritik - auch innerhalb der SPD. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verlangen derweil mehr Anstrengungen für schnellere Abschiebungen.

Die Ausweitung des Ausreisegewahrsams und die Ausdehnung der Polizeibefugnisse seien "aus sozialdemokratischer Sicht mehr als schwierig", sagte der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD, Aziz Bozkurt, der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten". Verschärfungen bei Abschieberegelungen führten keinesfalls zu mehr Abschiebungen, jedoch ergäben sich schwierige humanitäre Fragen. "Es scheint die seehofersche Symbolpolitik zurückgekehrt zu sein, die niemandem hilft und kein Problem löst - besonders in den Kommunen nicht, die Unterstützung benötigen".

Auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Filiz Polat kritisiert Faesers Pläne. "Abschottung und Abschreckung haben nichts mit den tatsächlichen Herausforderungen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Schutzsuchenden zu tun", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Die innenpolitische Sprecherin, Lamya Kaddor, sagte der Funke Mediengruppe, die Grünen-Fraktion sehe eine Verlängerung kritisch. 

Wüst: "Zu wenig, zu langsam, zu zögerlich"

Bayerns Innenminister Herrmann begrüßte die Vorschläge dagegen grundsätzlich. "Bedauerlich ist allerdings, dass das schon wieder so lange gedauert hat", sagte der CSU-Politiker dem "Münchner Merkur". "Jetzt kommt es darauf an, das Ganze schnell umzusetzen." Doch daran mangele es bislang bei den Ankündigungen. Er forderte zudem weitere Schritte, etwa die Einstufung weiterer Herkunftsländer als sichere Herkunftsstaaten.

Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst forderte mehr Tempo. Die Kommunen seien am Limit, sagte er der Funke Mediengruppe. "Trotzdem verschenkt diese Bundesregierung erneut wertvolle Zeit. Für eine unmittelbare Entlastung müsste Ministerin Faeser die bereits mit den Ländern vereinbarten Neuregelungen bei Abschiebungen sofort umsetzen." Doch statt Konsequenz gebe es nur Diskussionspapiere, "zu wenig, zu langsam, zu zögerlich. Das gelingt uns am besten, wenn weniger zu uns kommen, die gar kein Recht auf Asyl haben."

Die FDP im Bundestag begrüßte den Vorschlag, den Ausländerbehörden mehr Zeit für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu verschaffen, ebenso. Die geplanten Erleichterungen bei den Verfahren seien ein wichtiges Signal, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Thomae der dpa. Noch immer scheiterten viel zu viele Abschiebungen.

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Ausreisegewahrsam derzeit nur zehn Tage möglich

Derzeit ist der Ausreisegewahrsam bis zu zehn Tage lang möglich, Faeser schlägt eine Erweiterung auf bis zu 28 Tage vor. Damit sollen die Behörden mehr Zeit bekommen, um eine Abschiebung vorzubereiten. Die Neuregelung ist Teil eines Diskussionsentwurfs, den das Ministerium nach Gesprächen mit Ländern und Kommunen erarbeitet hat. Mit diesen soll nun weiter über das Thema beraten werden, bevor das Ministerium Gesetzentwürfe vorlegt. Vorgeschlagen wird von Faeser unter anderem auch, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Der Ausreisegewahrsam soll verhindern, dass sich jemand einer in naher Zukunft bevorstehenden Abschiebung entzieht. Daneben gibt es auch die Abschiebungshaft, die sich allerdings über Monate erstrecken kann. "Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen" sollen die Beamten bei einer Abschiebung zudem weitere Räumlichkeiten betreten dürfen. Damit solle sichergestellt werden, dass Betroffene auch tatsächlich in Gemeinschaftsunterkünften angetroffen werden, hieß es zur Begründung.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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