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Kiffen muss aus Tabuzone

Nach teilweiser Cannabis-Freigabe: Lauterbach zieht Zwischenbilanz

  • Aktualisiert: 16.05.2024
  • 17:02 Uhr
  • dpa
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zieht eine erste Zwischenbilanz nach der teilweisen Freigabe von Cannabis.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zieht eine erste Zwischenbilanz nach der teilweisen Freigabe von Cannabis.© REUTERS

Seit rund sechs Wochen gilt, dass Kiffen für Erwachsene mit Beschränkungen erlaubt ist. Wie fällt eine erste Zwischenbilanz des zuständigen Ministers aus?

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht nach der teilweisen Freigabe von Cannabis eine stärkere Auseinandersetzung mit den Risiken vor allem für junge Menschen. Kernpunkt sei, dass mit der Legalisierung der Konsum nicht harmloser geworden sei, sagte der SPD-Politiker bei einer Diskussion mit Schüler:innen in Berlin.

Im Video: Laut Suchtbericht - Zahl der Cannabis-Konsumenten drastisch gestiegen

Laut Suchtbericht: Zahl der Cannabis-Konsumenten drastisch gestiegen

Bestehender Konsum muss sicherer gemacht werden

Das Thema Cannabis müsse laut Lauterbach in den Schulen aus der Tabuzone herausgenommen und besprochen werden. So mache die Konzentration des Wirkstoffs THC "einen Riesenunterschied" bei Schäden für das sich entwickelnde Gehirn. Lauterbach hob das generelle Ziel hervor, bestehenden Konsum sicherer zu machen und eine Drogenbeschaffung auf dem Schwarzmarkt zu verhindern.

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Cannabis-Freigabe - aber unter zahlreichen Vorgaben

Seit 1. April sind Besitz und privater Anbau von Cannabis für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt - allerdings mit zahlreichen Vorgaben zu Mengen und Bereichen, in denen nicht gekifft werden darf. Das Gesetz der Ampel-Koalition sieht zudem vor, dass zum 1. Juli auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können.

Lauterbach machte deutlich, dass er nach breiten Protesten der Länder gegen das Gesetz von einer "sehr gewissenhaften" Umsetzung und regelmäßigen Kontrollen ausgeht. Er wies besonders auf eine ebenfalls geregelte Erhöhung des Strafmaßes auf mindestens zwei Jahre Haft hin, etwa wenn ein Über-21-Jähriger auf dem Schulhof Cannabis verkaufen lasse. Dann komme man nicht mehr mit Bewährung davon. "Das wird der große Bruder sich zweimal überlegen", sagte der Minister bei der Diskussion in der Aula des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums in Berlin.

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Lauterbach selbst werde nicht kiffen

Lauterbach reagierte gelassen auf Ankündigungen der Union, die Cannabis-Legalisierung im Fall einer Regierungsübernahme rückgängig zu machen. "Solche Gesetze zurückzunehmen, ist keine Kleinigkeit." Dafür bräuchte CDU-Chef Friedrich Merz auch einen Koalitionspartner, der das mitmache. "Den sehe ich im Moment nicht."

Auf eine Frage nach seinem eigenen Verhalten sagte Lauterbach: "Ich selbst werde nicht kiffen." Das habe allein schon mit der Cannabis-Nebenwirkung zu tun, dass die Auge-Hand-Koordination schlechter werde, was er sich als ehrgeiziger Tischtennis-Spieler überhaupt nicht leisten könne.

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