Mithäftling packt aus
Maddie McCann: Hauptverdächtiger hatte Angst vor Hausdurchsuchung
- Aktualisiert: 08.04.2024
- 18:21 Uhr
- Stefan Kendzia
Im Fall Maddie McCann gibt es immer wieder Neuigkeiten: Jetzt hat ein Mithäftling des mordverdächtigen Christian B. interessante Details preisgegeben.
Wird der Fall Madeleine McCann jemals aufgeklärt? Zumindest kommen immer mehr Puzzleteile ans Tageslicht. So weiß ein Mithäftling des Mordverdächtigen Interessantes aus gemeinsamen Haft-Tagen in Portugal zu berichten.
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Eine lange Liste an Anklagepunkten
Dass Christian B. kriminelles Potenzial in sich trägt, zeigen allein die Anklagepunkte, weswegen dem 47-Jährigen derzeit der Prozess gemacht wird: Ihm wird laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) vorgeworfen, in der Zeit zwischen 2000 und 2017 eine etwa 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer Ferienwohnung gefesselt und vergewaltigt zu haben. Er soll ein deutschsprachiges Mädchen im Alter von mindestens 14 Jahren nackt an einen Holzpfahl gefesselt und zum Oralverkehr gezwungen haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, eine 20-jährige Frau aus Irland brutal vergewaltigt und sich vor zwei Mädchen im Alter von zehn und elf Jahren nackt gezeigt und vor ihnen masturbiert zu haben. Zusätzlich wird gegen ihn - außerhalb dieses Prozesses - wegen Mordverdachts im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen kleinen Madeleine McCann ermittelt.
Gibt es Verbindungen zum Fall Maddie McCann?
Während des Prozesses nun hat sich ein Zeuge zu Christian B. geäußert, der ihn gut kennen muss. Während einer gemeinsamen Haft in Portugal haben sich die Männer kennengelernt und viel gemeinsame Zeit verbracht. Christian B. soll dem Zeugen einiges anvertraut haben. Zum Beispiel, dass er ein Mädchen mehrere Tage in seinem Haus festgehalten und zu sexuellen Handlungen gezwungen habe, sagte der 50-jährige Zeuge. Immer wieder soll B. von nächtlichen Streifzügen berichtet haben, bei denen er in Ferienwohnungen eingestiegen sein soll. Eine Verbindung zum Fall Maddie?
An einem Punkt sind die Aussagen des Zeugen besonders brisant. Denn ihm sei aufgefallen, dass B. in der Haft sehr große Angst davor gehabt habe, dass die Polizei sein Haus durchsuchen könne. Während einiger Besuche in B.s Haus habe er von unzähligen Reisepässen erfahren, die dort herumgelegen haben sollen. Anscheinend haben es diese Pässe in sich: B. soll einen Besucher im Gefängnis damit beauftragt haben, die Pässe aus dem Haus zu holen. Dennoch: Trotz der äußerst interessanten Details ist der Fall Maddie nicht Gegenstand in diesem Verfahren und es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa