Landgericht Verden
Ex-RAF-Terroristin vor Gericht: Das wird Daniela Klette vorgeworfen
- Aktualisiert: 25.03.2025
- 12:05 Uhr
- dpa
Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette. Es geht um Waffen und präzise geplante Raubüberfälle – mit Skizzen vom Tatort.
Am ersten Tag des Prozesses gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Staatsanwaltschaft der 66-Jährigen versuchten Mord unter anderem aus Habgier vorgeworfen. Die Anklage spricht zudem von versuchtem und vollendetem schweren Raub als "Mitglied einer Bande" sowie von unerlaubtem Waffenbesitz.
Demnach soll Klette 13 Überfälle gemeinsam mit den ehemaligen RAF-Mitgliedern Ernst-Volker Staub (70) und Burkhard Garweg (56) begangen haben. Nach den Männern wird weiter gefahndet. Bei den Überfällen soll Klette meistens das Fluchtauto gefahren haben.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen
Das Verfahren des Landgerichts Verden hat aus Sicherheitsgründen im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle begonnen.
Laut Anklage soll das Trio von 1999 bis 2016 Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben. Dabei sei es "arbeitsteilig und äußerst konspirativ" vorgegangen, hieß es. Die drei hätten Zeichnungen der Objekte angefertigt, sagte die Staatsanwältin. Klette, Garweg und Staub hätten die zeitintensive Planung und die Ausführung der Raubüberfälle als ihre Arbeit angesehen. Demnach wollten sie mit den Straftaten "ihren Lebensunterhalt" finanzieren. Bei den Taten sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Laut Anklage bedrohten sie ihre Opfer mit Schusswaffen oder Elektroschockern.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit vielen Jahren gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Am 26. Februar 2024 nahmen Einsatzkräfte die ehemalige RAF-Terroristin Klette in Berlin-Kreuzberg fest. Nach den anderen beiden Verdächtigen wird weiter gefahndet.
Gegen Daniela Klette besteht auch Haftbefehl wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord in zwei Fällen sowie Mittäterschaft bei Sprengstoffexplosionen bei drei Anschlägen der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 vor.
Zu diesem Komplex wird eine weitere Anklage erwartet. Das Verfahren wird getrennt von dem Prozess vor dem Landgericht Verden geführt. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RAF an sich ist inzwischen verjährt.