Überblick für Renter:innen
Erwerbsminderung und Alter: Das ändert sich 2025 bei der Rentenversicherung
- Veröffentlicht: 18.12.2024
- 12:54 Uhr
- Lara Teichmanis
Für Rentner:innen gibt es zum Jahresbeginn 2025 einige Änderungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Überblick.
Gute Nachrichten für alle Beitragszahler:innen: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch 2025 unverändert. Somit ist er das achte Jahr in Folge stabil und beträgt weiterhin 18,6 Prozent.
Änderungen gibt es unter anderem für Neurentner:innen. Diese müssen 2025 einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt auf 83,5 Prozent.
Altersgrenzen steigen weiter
Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Der Jahrgang 1960 erreicht seine Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr.
Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte steigt von 63 auf 65 Jahre. 1961 Geborene können diese Rente ab 64 Jahren und 6 Monaten beziehen. Ab Jahrgang 1964 gilt das 65. Lebensjahr.
Wer mindestens 35 Jahre versichert ist, kann ab 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, jedoch mit Abschlägen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat vor dem regulären Rentenalter. Für den Jahrgang 1962, der 2025 63 Jahre alt wird, beträgt der Abschlag 13,2 Prozent.
Änderungen bei der Erwerbsminderung
Ab Januar 2025 steigen außerdem die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung deutlich. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf künftig bis zu 19.661 Euro jährlich hinzuverdienen. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 39.322 Euro.
Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird durch die sogenannte Zurechnungszeit optimiert. Diese Zeitspanne simuliert, dass Betroffene weiterhin Beiträge auf Basis ihres bisherigen Einkommens zahlen. Seit 2019 wird die Zurechnungszeit schrittweise an das reguläre Rentenalter angepasst, das bis 2031 auf 67 Jahre steigt. Für Renten, die 2025 beginnen, endet die Zurechnungszeit bei 66 Jahren und 2 Monaten.
Minijob-Grenze steigt
Die Untergrenze für Midijobs steigt von 538 Euro auf 556,01 Euro, während die Obergrenze bei 2.000 Euro bleibt. Midijobber zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, ohne Rentenansprüche zu verlieren. Ab 2025 gelten einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen in ganz Deutschland. Die Grenze steigt auf 8.050 Euro monatlich. Die Bezugsgröße erhöht sich auf 3.745 Euro.
Freiwillige Versicherung: Beiträge steigen
Der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung steigt auf 103,42 Euro, der Höchstbetrag auf 1.497,30 Euro. Freiwillige Beiträge können von Personen gezahlt werden, die nicht pflichtversichert sind.
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