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Spürbare Änderungen

Neuerungen bei Pflege und Gesundheit: Das ändert sich im Jahr 2024

  • Aktualisiert: 04.01.2024
  • 13:14 Uhr
  • Stefan Kendzia
Häusliche Pflege wird finanziell mehr unterstützt, der Eigenanteil bei Heimunterbringung begrenzt. 2024 startet mit vielen Neuerungen in Sachen Pflege und Gesundheit.
Häusliche Pflege wird finanziell mehr unterstützt, der Eigenanteil bei Heimunterbringung begrenzt. 2024 startet mit vielen Neuerungen in Sachen Pflege und Gesundheit.© Christophe Gateau/dpa

Höheres Pflegegeld, steigende Tabaksteuer auf E-Liquids, E-Rezept-Pflicht und mehr. Das Jahr 2024 hält einige Änderungen rund um Pflege und Gesundheit bereit.

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Neues Jahr, neue Anforderungen. Der Start in 2024 bringt viele Neuerungen mit sich. Auch in Sachen Gesundheit und Pflege muss man sich auf Änderungen einstellen. Manches sorgt dabei sogar für mehr Geld im Porte­mon­naie.

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Wechsel von 2023 auf 2024 bringt Berg von Neuerungen mit sich

Änderungen müssen nicht immer nur von Nachteil sein. Der Wechsel von 2023 auf 2024 zumindest bringt jede Menge Neuerungen mit sich. Zum Beispiel wird die häusliche Pflege finanziell mehr unterstützt. Das E-Rezept müssen nun alle Arztpraxen anbieten. Und Dampfer müssen ab sofort mehr für ihre Liquids bezahlen, weil auch darauf die Tabaksteuer steigt. Die wichtigsten Änderungen rund um Pflege und Gesundheit laut Bundesministerium für Gesundheit:

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Häusliche Pflege

Seit 1. Januar wurde das Pflegegeld angehoben. Die Zuschüsse selbst richten sich nach dem bewilligten Pflegegrad 2 bis 5. Sie sind jetzt um fünf Prozent höher. Ebenso wurden die Leistungsbeträge für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste um 5 Prozent angehoben.

Pflegeunterstützungsgeld

Alle, die sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen kümmern, haben ab sofort pro Kalenderjahr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

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Mehr Transparenz bei der Pflege

Versicherte können jetzt von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Informationen müssen so aufbereitet sein, dass diese auch von Laien verstanden werden können. 

Begrenzung der Pflege-Eigenanteile

Stärkere Entlastung für vollstationär versorgte Pflegebedürftige: Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun bereits 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent. Bei einer Pflege von vier und mehr Jahren 75 Prozent des monatlich zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Eine spürbare Reduzierung der Kosten, die vom Heimbewohner zu tragen sind.

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Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Pro Kind und Elternteil steigen die bezahlten Kinderkrankentage in den Jahren 2024 und 2025 auf insgesamt 15 statt bisher zehn Tage an. Für Alleinerziehende steigert sich der Anspruch von bisher 20 Tagen auf insgesamt 30 Tage. 

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Verpflichtendes E-Rezept

Das E-Rezept ist ab sofort Standard in Deutschland und gilt für alle gesetzlich Versicherten: Ärzt:innen müssen nach einer bisherigen Übergangsfrist nun das E-Rezept verpflichtend ausstellen. Patient:innen können dann selbst entscheiden, ob sie ein Rezept per Gesundheitskarte, per E-Rezept-App oder mittels klassischem Papierausdruck erhalten möchten.

Operationen ambulant statt stationär

Ab diesem Jahr gelten neue Vergütungsformen, die Anreize für ambulante Operationen schaffen sollen. Diese Vergütung in Form von sektorenübergreifenden Fallpauschalen garantiert Vertragsärzt:innen und Krankenhäusern die gleiche Vergütung für bestimmte Eingriffe - egal, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt wurden. So sollen medizinisch nicht unbedingt notwendige stationäre Behandlungen finanziell unattraktiver werden.

Tabaksteuer auf Liquids steigt

Die Dampfer werden mehr zur Kasse gebeten: Die Tabaksteuer auf Liquids ist gestiegen. Das bringt nicht nur mehr Steuereinnahmen von geschätzt 50 Millionen Euro, wie der MDR nach einer Anfrage an das Bundesfinanzministerium berichtet, sondern soll auch die Raucherquote in Deutschland vermindern und den Einstieg in den Tabak- und Rauchkonsum insbesondere bei Jugendlichen verhindern.

Die Tabaksteuer auf Zigaretten und Feinschnitt zum Drehen soll laut Angaben des Ministeriums 2024 nicht steigen.

  • Verwendete Quellen:
  • Bundesministerium für Gesundheit: "Das ändert sich 2024 in Gesundheit und Pflege"
  • MDR: "Mehr Pflegegeld, E-Rezept-Pflicht, Tabaksteuer auf Liquids"
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