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Änderungen für Bürger:innen

Ab 1. Januar: Was sich für Verbraucher:innen im neuen Jahr ändert

  • Veröffentlicht: 27.12.2023
  • 15:09 Uhr
  • Stefan Kendzia
Ab 1. Januar müssen sich Verbraucher:innen auf viele Änderungen einstellen: Unter anderem gilt in der Gastronomie dann wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Ab 1. Januar müssen sich Verbraucher:innen auf viele Änderungen einstellen: Unter anderem gilt in der Gastronomie dann wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.© Sina Schuldt/dpa

Das neue Jahr steht kurz bevor - aber zum Feiern dürfte nicht allen zumute sein. Schließlich gehen mit dem Jahreswechsel viele Änderungen für Verbraucher:innen an den Start.

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Das Jahr 2024 hat gute Chancen, als das Jahr der Veränderungen für Verbraucher:innen in Erinnerung zu bleiben. Auf der einen Seite gibt es mehr Geld aufs Konto - auf der anderen Seite wird das durch Steuererhöhungen gleich wieder kassiert.

Im Video: Ende der Steuervergünstigung - Restaurantbesuche werden teuer

Ende der Steuervergünstigung: Restaurantbesuche werden teuer

Überblick über die Änderungen für Verbraucher:innen

Verbraucher:innen können sich gleich mal darauf einstellen: Im neuen Jahr wird einiges anders werden. Teile des Heizungsgesetzes treten in Kraft, eine neue Pfandpflicht kommt und der Mindestlohn steigt. Im Januar ändert sich laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) einiges für Verbraucher:innen:

  • Bürgergeld
    12 Prozent mehr im Schnitt sollen die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger:innen ab Januar erhalten.
  • Kinderzuschlag
    Mehr Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen: Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
  • Mindestlohn
    Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.
  • Minijob-Grenze
    Die Obergrenze für Minijobs wird angehoben. Ab Januar erhöht sich der Verdienst von 520 auf 538 Euro maximal im Monat.
  • Lohn für Azubis
    Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Dies gilt für Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
  • Heizungen bei Neubauten
    Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.
  • CO₂-Preis
    Der CO₂-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne. Dies hat Auswirkungen auf die Kosten für das Tanken als auch das Heizen mit Öl oder Gas.
  • Energiepreisbremsen
    Die Strom- und Gaspreisbremsen entfallen zum 1. Januar.
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:newstime
  • E-Auto-Förderung
    Der sogenannte Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos fällt weg. Anträge konnten bis einschließlich 17. Dezember gestellt werden.
  • E-Rezept
    Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.
  • Restaurantbesuche
    In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Getränke waren davon ausgenommen.
  • Neue Pfandregelung
    Für Milch oder Milchmischgetränke kommt zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.
  • GDL-Streiks
    Nach den Weihnachtsferien drohen längere Bahn-Streiks der Lokführergewerkschaft GDL. Diese sind laut GDL ab 8. Januar möglich.
  • Pflegegeld
    Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
  • Zuschläge Pflegekasse
    Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
  • Höhere Sozialabgaben
    Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.
  • Renteneintrittsalter
    Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.
  • Kinder-Reisepass
    Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Ersetzt wird der klassische Reisepass für Kinder durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen.
  • Lieferkettengesetz
    Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3.000.
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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