In Ställen und Schlachthöfen
Bundestierschutzbeauftragte Kari fordert, Tierschutz nachzubessern
- Veröffentlicht: 01.06.2024
- 10:19 Uhr
- Christina Strobl
Ein Gesetzesentwurf, das strengere Vorgaben zum Umgang mit Tieren in Ställen und Schlachthöfen vorsieht, soll deutlich nachgebessert werden. Das fordert die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari.
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari fordert klarere Regeln für Tiere in Ställen und Schlachthöfen.
Beispielsweise sollen das Amputieren von Schwänzen sowie das Anbinden verboten werden.
Ddie geplante Reform des Tierschutzgesetzes soll bestimmte Haltungspraktiken verbieten oder an neue Schutzanforderungen binden.
Um billiges Fleisch produzieren zu können, leiden Tiere. Ein nachgebesserter Gesetzesentwurf soll das nun verbieten.
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Kari will deutliche Nachbesserungen am Gesetz
Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari fordert Nachbesserungen bei den geplanten strengeren Vorgaben zum Umgang mit Tieren in Ställen und Schlachthöfen. "Die Regierungsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag zum Tierschutz viel vorgenommen", sagte Kari der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt aber weit hinter diesem Anspruch zurück und kann deshalb nicht mehr als eine erste Wegmarke sein." Ende Mai hatte das Bundeskabinett die Pläne von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) auf den Weg gebracht.
Die Politikerin mahnte ein "umfassendes" Verbot an, Tiere angebunden zu halten. "Dieses sollte für alle Tierarten gelten, keine übermäßig langen Übergangsfristen beinhalten und unabhängig davon Anwendung finden, ob die Haltungsform saisonal oder ganzjährig praktiziert wird." Der Entwurf schränke auch Amputationen bei Nutztieren zu wenig ein, mit denen diese an nicht verhaltensgerechte Haltungsformen angepasst werden. Positive Ansätze gingen zudem häufig nicht weit genug. So solle eine Videoüberwachung in Schlachthöfen an Betriebsgrößen geknüpft werden. Gerade in kleineren Betrieben würden aber häufig "prekäre Verhältnisse" dokumentiert.
Amputationen und bestimmte Haltungsformen sollen verboten werden
Die geplante Reform des Tierschutzgesetzes sieht für die Landwirtschaft vor, bestimmte Haltungspraktiken zu verbieten oder an neue Schutzanforderungen zu binden. Verboten werden soll etwa das Kappen der Schwänze von Lämmern, bei Ferkeln soll es nur im Einzelfall mit Vorgaben erlaubt sein. Etwa für Esel, Ziegen und Rinder soll grundsätzlich gelten: "Ein Tier darf nicht angebunden gehalten werden."
Eine Sonderregelung ist aber für die in Süddeutschland verbreitete Anbindehaltung von Rindern geplant. Ganzjährig soll sie in zehn Jahren verboten werden. Möglich bleiben soll aber eine "Kombi-Haltung": Bestehende kleine Höfe mit höchstens 50 Rindern können Tiere weiter anbinden, wenn sie während der Weidezeit draußen sind und sonst mindestens zwei Tage pro Woche ins Freie können. Özdemir hatte dies als "Kompromiss" zwischen Tierschutz und dem Naturschutz auf Almen gerechtfertigt.
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Gesetzesentwurf soll kein "Tropfen auf den heißen Stein" sein
Die Tierschutzbeauftragte kritisierte, dass Rinder auch in saisonalen Betrieben den Großteil des Jahres angebunden im Stall verbringen. Aus tiermedizinischer und verhaltenswissenschaftlicher Sicht sei dies kaum besser. Auch ein geplantes Verbot bestimmter Wildtierarten in Zirkussen sei durch Ausnahmen verwässert.
Kari warb dafür, dass der Entwurf nun bei den Beratungen im Bundestag noch deutlich an Substanz gewinne, um konkrete Ergebnisse erzielen zu können. "Sonst bleibt es bei einem "Tropfen auf den heißen Stein"."
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa