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Behörden werden flexibler

Bundestag stimmt für neues Namensrecht - mehr Doppelnamen, mehr Wahlfreiheit

  • Veröffentlicht: 12.04.2024
  • 15:53 Uhr
  • Anne Funk
Der Bundestag hat für die Änderungen des Namensrechts gestimmt.
Der Bundestag hat für die Änderungen des Namensrechts gestimmt.© Jens Kalaene/dpa

Deutsche Behörden werden flexibler: Paare bekommen mehr Möglichkeiten bei der Namenswahl. Nationale Minderheiten wie Dänen, Sorben und Friesen in Deutschland können alte Traditionen aufleben lassen.

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Inhalt

  • Doppelnamen für Kinder
  • Namensänderung für Scheidungs- und Stiefkinder
  • Neuregelungen für Einbürgerung

Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte am Freitag (12. April) in Berlin mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen.

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Doppelnamen für Kinder

"Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt."

Namensreform: Gemeinsamer Doppelname nach Hochzeit geplant

Ein Bindestrich bei Doppelnamen bleibt möglich, ist aber nicht vorgeschrieben - und nach zwei Nachnamen ist Schluss. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht. Zudem gibt es künftig mehr Raum für ausländische Namensregelungen.

Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde "aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht", heißt es in dem neuen Gesetz.

Namensänderung für Scheidungs- und Stiefkinder

Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Buschmann erklärte.

Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum.

Stefan Seidler, der für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW), im Bundestag sitzt, zeigte sich erfreut. "Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen", sagte er. Der SSW ist die Partei der dänischen und friesischen Minderheit.

Auch der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff aus Ostfriesland lobte, für Fries:innen biete das neue Namensrecht die Möglichkeit einer Rückkehr zu ihren Wurzeln. Traditionell wurde hier der Nachname aus dem Vornamen des Vaters gebildet, also zum Beispiel "Jansen" aus dem Namen "Jan".

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Neuregelungen für Einbürgerung

Kassem Taher Saleh von den Grünen schilderte, dass sein eigener zweiteiliger irakischer Nachname Taher Saleh bei der Einbürgerung vor einigen Jahren nicht korrekt in alle deutschen Personaldokumente übernommen wurde - obwohl dies bei gebürtigen Spanier:innen kein Problem sei. Künftig werde das anders. "Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht", erklärte Taher Saleh. "Jeder Mensch hat ein Recht darauf, mit dem eigenen Namen angesprochen zu werden."

:newstime

Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller begrüßte die Reform zwar im Prinzip, beklagte aber, sie bleibe hinter den Erwartungen zurück. Das Namensrecht werde verkompliziert, was im Widerspruch zum Ziel des Bürokratieabbaus stehe.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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