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Zur Terrorbekämpfung

Bundeskriminalamt soll bald heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

  • Aktualisiert: 14.08.2024
  • 12:23 Uhr
  • Rebecca Rudolph

Das Bundeskriminalamt soll in Zukunft die Befugnis erhalten, heimlich Wohnungen zu durchsuchen, um islamistische Anschläge zu verhindern. Dabei könnte das BKA Werkzeuge wie Dietriche oder Stemmeisen einsetzen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bislang muss die Polizei vor Wohnungsdurchsuchungen einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und zudem die Betroffenen informieren. 

  • Die Bundesregierung will nun im Kampf gegen Terrorismus auch heimliche Hausbesuche ermöglichen.

  • Diese Maßnahmen sollen aber nur unter sehr hohen Hürden, als Ultima Ratio und ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) plant, dem Bundeskriminalamt (BKA) zu erlauben, heimlich in Wohnungen einzudringen, um diese unbemerkt zu durchsuchen oder Spähsoftware auf Computern und Smartphones zu installieren. Dies ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Änderung des BKA-Gesetzes, der von Faeser vorgelegt wurde. Bisher stand der Entwurf vor allem wegen der vorgeschlagenen Erlaubnis zur biometrischen Gesichtserkennung anhand von Fotos im Fokus der Diskussionen.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) meldet unter Berufung auf Sicherheitskreise, dass ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt. Das Bundesinnenministerium rechtfertigt diesen Vorstoß mit der Notwendigkeit, dem BKA moderne Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, um seine zentrale Rolle bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr effektiv ausüben zu können. Diese Maßnahmen sollten aber nur unter sehr hohen Hürden, als Ultima Ratio und ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen.

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Gesetzentwurf widerspricht dem bisherigen Verfahren bei Wohnungsdurchsuchungen

"Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel. Gleichzeitig ist völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, dem RND.

Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Lauschangriff und beim Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht. Der Gesetzentwurf muss sich an diesen Vorgaben messen lassen.

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Der Gesetzentwurf widerspricht dem bisherigen Verfahren bei Wohnungsdurchsuchungen, bei dem der Betroffene benachrichtigt wird. In solchen Fällen muss die Polizei den Beschuldigten, die mutmaßliche Straftat und den Zweck der Durchsuchung angeben.

Ein entsprechender Antrag wird bei der Staatsanwaltschaft gestellt und von dort an den zuständigen Ermittlungsrichter weitergeleitet. Ausnahmen von diesen Regelungen sind bislang nur bei unmittelbarer Gefahr erlaubt.

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