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Brisante Interna des RKI-Krisenstabs

RKI-Files: Geheime Corona-Protokolle veröffentlicht

  • Aktualisiert: 26.03.2024
  • 09:35 Uhr
  • Michael Reimers

Politische Sprengkraft könnten die internen Protokolle des RKI-Krisenstabs beinhalten. Nach einer Klage mussten diese nun veröffentlicht werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer Klage des Onlinemagazins "Multipolar" wurden Dokumente über die Besprechungen des Corona-Krisenstabs veröffentlicht.

  • Es handelt sich um rund 1.000 Seiten, deren Inhalt zum Teil geschwärzt wurde.

  • Der Krisenstab des Robert-Koch-Instituts war direkt dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt.

Die bisher unter Verschluss gehaltenen Protokolle des Corona-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI), die auf Klage des Magazins "Multipolar" herausgegeben werden mussten, sind dem ZDF "heute journal" vom 24. März zufolge politisch brisant.

Zwar seien viele Inhalte vom RKI geschwärzt worden, ließen aber dennoch Fragen über den Sinn der zuvor nie gekannten gesellschaftlichen Grundrechtseinschränkungen aufgrund der Entscheidungen des RKI-Krisenstabs während der Pandemie zu: etwa in Bezug auf das Tragen von Masken, die Corona-Impfungen, die Lockdowns mit Kita- und Schulschließungen, Abstandsregelungen, Besuchsverboten in Altenheim und Krankenhäusern, Schließung von Restaurants und Kultureinrichtungen sowie Ausgangsbeschränkungen.

RKI: "Keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken"

So zitiert das ZDF aus den Protokollen vom 30. Oktober 2020: "FFP2-Masken sind eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert." Das RKI schlussfolgerte damals daraus: "Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

Die Öffentlichkeit sei jedoch nicht informiert worden. Im Winter 2020 schrieben einige Bundesländer das Tragen der FFP2-Maske sogar verpflichtend vor.

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Zweifel an Begründbarkeit von Vorrechten für Geimpfte

Ein weiteres Beispiel: Als der RKI-Corona-Krisenstab, der direkt dem Bundesgesundheitsministerium unterstand, im März 2021 über die Frage diskutierte, ob das RKI bei seiner bisherigen Haltung bleibe, keine Ausnahmen von den unterschiedlichen Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene zu machen, sei protokolliert worden: Ausnahmen seien "fachlich nicht begründbar". Das Impfzertifikat solle die Erfassung von Impfwirkung oder Spätfolgen ermöglichen, nicht aber die Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein.

Die Realität war eine andere: Mitte September 2021 wurde die 3-G-Regel - geimpft, genesen, getestet - in den Katalog der besonderen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus aufgenommen und steht mittlerweile so auch im Infektionsschutzgesetz.

:newstime
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Weitere Klage auf Offenlegung sämtlicher Protokolle

Die veröffentlichten Protokolle beziehen sich wie die "Multipolar"-Klage nur auf den Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021. Dem Bericht zufolge zieht "Multipolar" am 6. Mai 2024 vor das Berliner Verwaltungsgericht, um eine vollständige Protokolleinsicht ohne Schwärzungen zu erwirken.

Für eine Aufarbeitung der Corona-Politik setzte sich Anfang März 2024 auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz in Bezug auf Pflegeheime und Pflegebedürftige ein. Einige Spitzenpolitiker:innen haben inzwischen Fehler während der Pandemie eingeräumt, etwa Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) speziell, was das Krisenmanagement für Kinder und Jugendliche anging, sowie der damalige Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) und der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

  • Verwendete Quellen:
  • "zdf.de": "Die brisanten Corona-Protokolle des RKI"
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