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Wahlgeheimnis immer wahren

Selfie in der Wahlkabine? Das ist bei der Bundestagswahl im Wahllokal erlaubt - und das nicht

  • Aktualisiert: 21.02.2025
  • 09:20 Uhr
  • Claudia Scheele

Am Sonntag ist es soweit - die Bundestagswahl 2025 findet in Deutschland statt. Vieler Wähler:innen gehen persönlich wählen. Im Wahllokal gibt es jedoch einige Dinge zu beachten, damit die Stimme auch gilt.

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Inhalt

Rund 60 Millionen Wähler:innen dürfen am Sonntag (23. Februar) bei der Bundestagswahl ihre Stimmen abgeben. Davon sind 2,3 Millionen Personen potenzielle Erstwähler:innen. Wer für Sonntag nicht die Briefwahl beantragt hat, geht zum Wählen ins Wahllokal. Für viele gehört das zur Wahl dazu. Damit die Stimme allerdings auch zählt, gibt es im Wahllokal einige Regeln zu beachten. Einige davon haben mit dem Wahlgeheimnis zu tun und sind daher besonders wichtig.

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Zunächst sollte das richtige Wahlbüro aufgesucht werden. Welches das richtige ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Wer diese nicht finden kann, nicht bekommen hat oder sie schlicht verloren hat, kann zur Not bei der zuständigen Wahlbehörde anrufen und erfragen, ob man im Wählerverzeichnis gelistet ist. Für die Wahl am Sonntag reicht es dann, mit dem Personalausweis vorstellig zu werden.

Wann wird der Stimmzettel ungültig?

Auf dem Stimmzettel kann bei der Bundestagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme abgegeben werden. Einmal wird der Direktkandidat gewählt und einmal die Landesliste einer Partei. Die Bundeswahlleiterin betont, dass der Stimmzettel eindeutig ausgefüllt sein muss, so "dass der Wille der Wählerin oder des Wählers eindeutig erkennbar ist". Ob dabei beide Stimmen vergeben werden, oder das Kreuz nur bei der Erst- oder Zweitstimme vergeben wird, ist jedem selbst überlassen. Auch ob man ein Kreuz setzt, ein Plus oder sogar das Kästchen ausmalt ist egal, Hauptsache die Intention ist eindeutig.

Was jedoch ein absolutes No-Go ist, sind Kommentare auf dem Stimmzettel, darauf zu unterschreiben oder gar Kandidaten rauszustreichen. Das Wahlgeheimnis muss immer gewahrt sein und gerade ein Hinweis auf die Identität auf dem Stimmzettel sorgt dafür, dass dieser ungültig wird. In letzter Instanz entscheidet natürlich der Wahlvorstand bei der Auszählung über die Gültigkeit eines Stimmzettels.

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Sollte man aus Versehen das Kreuz falsch gesetzt haben, besteht auch noch die Möglichkeit, nach einem neuen Stimmzettel zu fragen. Aussagen wie "ich meinte bei der Zweistimme Partei X" können zwar am Ende zu der Entscheidung führen, dass die Stimme zählt, doch das ist immer mit einem Risiko verbunden. Lieber also nach einem neuen Stimmzettel fragen und den alten vernichten.

Ist ein Selfie in der Wahlkabine erlaubt?

Wieder geht es um das Wahlgeheimnis, daher ist ein Selfie in der Wahlkabine auf keinen Fall erlaubt. Auch darf man den ausgefüllten Stimmzettel nicht fotografieren oder damit Selfies machen. Wenn man allerdings unbedingt ein Foto aus dem Wahllokal haben möchte, sollte man den oder die Wahlvorsteher:in fragen. Wichtig ist, dass jedoch keine fremden Personen auf dem Foto zu sehen sind.

Und wenn das Telefon genau dann mit einem wichtigen Anruf klingelt, wenn man gerade wählt, kann man durchaus das Telefonat annehmen. Auch da gilt allerdings: andere Wähler:innen sollten nicht gestört werden und es darf auch nicht über das Wahlvorhaben geredet werden. Denn wenn man stolz erzählt, wen man gewählt hat, wäre wieder "das Wahlgeheimnis gelüftet und der Wahlvorsteher würde Sie bitten, Ihren Stimmzettel ungültig zu machen und Ihnen einen neuen aushändigen", berichtet der Leiter des Wahlamtes in Stuttgart, Matthias Fatke.

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Wen darf ich zur Wahl mitnehmen?

Gerade für Eltern dürfte sich die Frage der Kinderbetreuung am Sonntag durchaus stellen. Kinder dürfen grundsätzlich mit ins Wahllokal kommen. Oft ist es für sie spannend und natürlich sollte die Neugier von Kindern bezüglich der Wahlen gestillt werden. Schließlich ist es das Ziel, dass diese später auch zum Wählen gehen wollen.

Mit in die Wahlkabine dürfen Kinder allerdings nur, solange sie noch nicht lesen und schreiben können. Denn sonst wäre wieder das Wahlgeheimnis gefährdet. Da das Wahllokal ein öffentlicher Raum ist, können die Kinder aber natürlich auch einfach im Raum warten bis die Eltern fertig sind. Sollten die Kinder unbedingt den Stimmzettel in die Urne werfen wollen, sollte auf jeden Fall der oder die Wahlvorsteher:in gefragt werden. Solange das Wahlgeheimnis nicht gefährdet ist, sollte das kein Problem darstellen.

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Welche Kleidung ist für das Wahllokal angemessen?

Ob als Dino, als Vampir oder anders verkleidet. Solange die Identität noch erkennbar ist, dürfte alles im Wahllokal erlaubt sein. Absolutes No-Go sind allerdings Klamotten, die Parteilogos oder andere Hinweise auf die Wahlentscheidung haben. Der Wahlvorstand hat das Recht, "Personen mit politischen Botschaften, (…) oder verbotenen Symbolen auf der Kleidung aus dem Wahlraum" zu verweisen. Der Wahlraum muss zu jeder Zeit neutral bleiben.

Picknick im Wahlraum

Der Aufenthalt in der Wahlkabine sollte so kurz wie möglich sein, in der Wahlkabine selbst sollte also "der Verzehr von Getränken und Speisen möglichst vermieden werden", heißt es von der Bundeswahlleiterin. Auch hier bestehen natürlich Ausnahmen für Personen mit gesundheitlichen Problemen. Im Wahllokal selbst besteht kein Verbot von Essen und Trinken - solange der Wahlablauf nicht gestört wird.

Dasselbe gilt übrigens für Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Auch sie dürfen Wählen, solange sie den Wahlablauf nicht stören. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass sie zunächst des Wahllokals verwiesen werden und erst nüchtern wählen dürfen.

  • Verwendete Quellen:
  • ZDF: "Was im Wahllokal erlaubt ist - und was nicht"
  • Eigene Recherche
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