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ÖPNV

Streik bei der DB: Besteht das Recht, zu Hause zu bleiben?

  • Aktualisiert: 11.01.2024
  • 09:43 Uhr
  • Clarissa Yigit
Wenn Züge oder Busse in Deutschland stillstehen, dürfen Arbeitnehmer:innen oder Schüler:innen noch lange nicht zu Hause bleiben.
Wenn Züge oder Busse in Deutschland stillstehen, dürfen Arbeitnehmer:innen oder Schüler:innen noch lange nicht zu Hause bleiben.© Foto: Lennart Preiss/dpa

Der aktuelle Streik der Deutschen Bahn (DB) wird voraussichtlich viele Menschen treffen. Aber dürfen Arbeitnehmer:innen oder Schüler:innen dann einfach zu Hause bleiben?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Streiks im öffentlichen Verkehr sorgen meist für Probleme, den Arbeitsplatz oder die Schule zu erreichen.

  • Die Suche nach alternativen Lösungen ist dabei oftmals nicht einfach.

  • Aber einfach zu Hause bleiben geht auch nicht.

Bei Streiks setzten sich in der Regel Gewerkschaften für die Rechte ihrer Mitglieder ein. Meist geht es um bessere Arbeitsbedingungen oder Lohnerhöhungen. Dann kommt es auch schon mal zu Behinderungen oder gar Stillstand im öffentlichen Nah- und Fernverkehr – insbesondere wenn die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) oder der öffentliche Dienst ihre Arbeit niederlegen.

Aber dürfen Schüler:innen oder Arbeitnehmer:innen einfach zu Hause bleiben?

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Ein kurzer Überblick:

Schule

Kinder müssen auch bei Streiks im Verkehr die Schule weiterhin besuchen, da die staatlich angeordnete Schulpflicht grundsätzlich auch bei Streiks im ÖPNV bestehe, schreibt "ZDF-heute". Hier könnten beispielsweise Fahrgemeinschaften eine Lösung bieten.

Allerdings könne jede Schule auch für sich entscheiden, ob sie im Sinne der Schulbesuchsverordnung ihre Schüler:innen vom Unterricht befreit. Daher sollten Eltern oder Erziehungsberechtigte immer auf die Informations- und Hinweisschreiben der Schulleitungen achten.

Auch bestehe meist die Möglichkeit, in solchen Ausnahmefällen auf digitalen Unterricht umzuschwenken.

Bei Fehlzeiten, die aufgrund eines Streiktages bei Schüler:innen entstehen, seien zudem Schulen dazu angehalten, mit diesen unentschuldigten Zeiten kulant umzugehen.

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Arbeit

Auch von der Arbeit dürfen Arbeitnehmer:innen nicht einfach fernbleiben. So gilt ein "arbeitsvertraglicher Erfüllungsanspruch" der Arbeitnehmer:innen gegenüber dem Arbeitgeber.

Vielleicht ist es ja möglich, am Streiktag im Homeoffice zu arbeiten.

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Falls eine Heimarbeit nicht infrage kommen sollte, bleibt immer noch die Fahrt mit dem Auto. Auch die Bildung von Fahrgemeinschaften, die Nutzung von Fahrrad, E-Bike und E-Scooter sowie Bike- oder Carsharing-Angebote könnten eine Lösung bieten. In jedem Fall sollte der Vorgesetzte dann aber über eine mögliche Verspätung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.

Im äußersten Notfall wäre noch die Beantragung von Urlaub oder der Abbau von Überstunden eine Alternative.

  • Verwendete Quellen:
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