Netzausbau
4G-Funklöcher: Netzbetreibern drohen Bußgelder
- Aktualisiert: 08.05.2023
- 21:59 Uhr
- Melissa Aschauer
Die drei großen Mobilfunkanbieter hätten bis Anfang des Jahres insgesamt 500 4G-Funklöcher schließen müssen. Das haben sie nicht geschafft. Die Bundesnetzagentur berät nun über mögliche Konsequenzen. Es könnten Bußgelder drohen.
Das Wichtigste in Kürze
Künftig können den Netzbetreibern Bußgelder wegen 4G-Funklöchern drohen, wie die Bundesnetzagentur mitteilte.
Während einer Sitzung der Aufsichtsbehörde wurde überprüft, ob Mobilfunkanbieter die Ausbauzusagen eingehalten haben.
Fest steht: Kein Anbieter habe "weiße Flecken" zu hundert Prozent erfolgreich geschlossen.
Wegen 4G-Funklöchern kommen Deutschlands etablierte Handynetz-Betreiber etwas unter Druck. Sonst können künftig Konsequenzen drohen.
Mögliche Konsequenzen für Mobilfunkbetreiber
"Wir prüfen sehr genau, ob die Mobilfunker ihre Verpflichtungen erfüllen", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, am Montag der dpa. "Wenn nicht, müssen die Unternehmen mit Konsequenzen rechnen. Das ist ganz klar."
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Zuvor hatte eine Sitzung des mit Politiker:innen besetzten Beirats der Aufsichtsbehörde stattgefunden, bei der über den Stand der Dinge beim Handynetz-Ausbau informiert worden war. Es ging unter anderem darum, ob die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Ausbauzusagen eingehalten haben, die aus der Frequenzauktion 2019 stammen.
4G-Funklöcher "nicht vollumfänglich geschlossen"
Bei der Pflicht, bis Anfang dieses Jahres 500 "weiße Flecken" (4G-Funklöcher) zu schließen, sei "keiner der drei wirklich zu hundert Prozent erfolgreich" gewesen, stellte Beiratsmitglied Reinhard Houben (FDP) nach der Sitzung ernüchtert fest. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der ebenfalls im Beirat sitzt, fand bedauerlich, dass die weißen Flecken "nicht vollumfänglich geschlossen" worden seien.
Knackpunkt bei dem Thema ist die Frage, ob plausible rechtliche und tatsächliche Gründe vorliegen, die das Nichterrichten von Funkmasten entschuldigen - etwa wenn sich in einer Gegend partout kein Eigentümer findet, der sein Grundstück dafür vermieten will. Liegt so ein triftiger Grund vor, ist die Firma aus dem Schneider.
Aktuell prüft die Bundesnetzagentur, ob solche Gründen dort vorliegen, wo trotz Ausbaupflicht kein Funkmast entstand. "Es gibt sicherlich Fälle, wo technische, geografische oder juristische Gründe nachvollziehbar sind", sagte Houben. "Aber da, wo das nicht der Fall ist, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden."
Weitere Ausbaupflichten
Neben den weißen Flecken gibt es noch andere Ausbaupflichten, die die Firmen nach milliardenschweren Investitionen eingehalten haben. Der Neueinsteiger unter den Netzbetreibern, die Firma 1&1 aus Rheinland-Pfalz, verfehlte eine Pflicht zur Inbetriebnahme von 1.000 5G-Standorten hingegen sehr deutlich, zum Jahreswechsel waren es nur fünf. Hier hat die Bonner Aufsichtsbehörde bereits ein Bußgeldverfahren eröffnet. In Sachen weiße Flecken hingegen, bei denen die Vorgabe nicht so krass verfehlt wurde wie bei der Standorte-Pflicht von 1&1, ist dies noch nicht entschieden.
"Wir wollen die Ausbaufortschritte der Netzbetreiber nicht kleinreden", sagte der bayerische Minister Aiwanger. Zugleich forderte er aber die Netzagentur auf, "keine Schönfärberei" zu betreiben und nicht nachsichtig zu sein. Das Prüfkonzept der Behörde müsse verbessert werden. Aus seiner Sicht würde in der Zukunft eine Nachrückerliste helfen: Sollte in einer Gegend mit schlechtem Empfang kein Funkmast errichtet werden können, so sollte der Netzbetreiber einen anderen Standort bekommen und das Netz dort verbessern.
Die Netzbetreiber teilten mit, dass sie die Auflage erfüllt und Funkanlagen dort errichtet haben, wo dies möglich war. Zugleich betonen sie hohe Investitionen in den allgemeinen Netzausbau. Telefónica (O2) deckt nach eigenen Angaben 92 Prozent der Fläche ab, die die von ihnen abzudeckenden weißen Flecken umfassen. Allerdings geht O2 hierbei einen ungewöhnlichen Weg: Auf einem Teil dieser Fläche nutzt sie keine neuen Masten, sondern sie hat die Funksignale von Antennen, die in der Nähe sind, verstärkt und die Reichweite erhöht. Ob die Bundesnetzagentur dies akzeptiert, ist fraglich.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa