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Millionenstrafe

Wegen Asylpolitik: Europäischer Gerichtshof verurteilt Ungarn

  • Veröffentlicht: 13.06.2024
  • 10:03 Uhr
  • Anne Funk
Der Europäische Gerichtshof, französisch "Cour de Justice de l'Union Européenne" im Europaviertel in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof, französisch "Cour de Justice de l'Union Européenne" im Europaviertel in Luxemburg.© Arne Immanuel Bänsch/dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn wegen dessen Asylpolitik verhängt. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ungarn wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit finanziellen Sanktionen belegt.

  • Der EuGH urteilte, dass Ungarn das Asylsystem nicht umgesetzt habe. Das stelle eine schwere Verletzung des EU-Rechts dar. 

  • 2021 wurde Polen zu Zwangszahlungen durch den EuGH wegen einer umstrittenen Justizreform verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn mit Regierungschef Viktor Orbán wegen dessen Asylpolitik verhängt. Weil das Land höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt hat, muss es 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von 1 Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen, entschieden die Richter am Donnerstag (13. Juni) in Luxemburg.

urn:newsml:dpa.com:20090101:240607-935-123106
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Häufige Rügen durch EU-Kommission

Wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik wurde Ungarns rechtsnationale Regierung schon häufiger von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts. Die EU-Kommission befand, dass Budapest ein früheres Urteil des EuGH aus dem Dezember 2020 zum ungarischen Asylsystem nicht ausreichend umgesetzt habe.

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Die Richter hatten damals geurteilt, dass verschiedene Regelungen gegen EU-Recht verstießen. Dabei ging es unter anderem um Verfahren in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien. Neue Regeln sahen dann vor, dass Schutzsuchende unter Umständen ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mussten, bevor sie gegebenenfalls nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung kippte der EuGH im vergangenen Jahr.

Ungarn erhebliche Bedrohung für EU-Einheit

Im aktuellen Verfahren bemängelte die EU-Kommission, dass Ungarn auch nach dem Urteil aus dem Jahr 2020 noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten.

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Dem folgten die Richter nun größtenteils: Budapest verstoße gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und gegen die Vorschriften über die Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger. Dieses Verhalten stelle eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar.

Sanktionen durch den EuGH auch für Polen

Ungarn ist nicht das einzige Land, dem in den vergangenen Jahren ein Zwangsgeld aufgebrummt wurde. Polen wurde 2021 vom EuGH zu einer Zahlung von einer Million Euro täglich verurteilt, weil es höchstrichterliche Entscheidungen zu einer umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte. Der Betrag wurde später halbiert.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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