Wahlsystem
Was wählt man bei der Bundestagswahl 2025 mit der Zweit-Stimme?
- Veröffentlicht: 08.01.2025
- 16:43 Uhr
- Kira Born
Nach der Wahlrechtsreform 2023 ändern sich bei der nächsten Bundestagswahl 2025, wie die Erst- und Zweit-Stimme die Zusammensetzung des Bundestags beeinflusst. Was sich ändert erfährst du hier …
Das Wichtigste in Kürze
Mit der Wahlreform ändern sich im Vergleich zur letzten Bundestagswahl 2021 einige Dinge, wie die Erst- und Zweit-Stimme gewichtet wird.
Mit der Neuerung wird die Zahl der Bundestagsabgeordneten begrenzt und eliminiert dabei Überhang- und Ausgleichsmandate.
Die Sitzverteilung im Bundestag richtet sich dabei nach dem Anteil der Parteien an Zweitstimmen. Wobei durch die Reform Direktmandate nur zählen, wenn sie durch Zweitstimmen gedeckt sind.
Bei der Bundestagswahl 2025 steht den Wähler:innen wieder eine Erststimme und die Zweitstimme zu. Dieses duale Wahlsystem, bekannt als personalisierte Verhältniswahl, ermöglicht es, sowohl Direktkandidaten zu wählen als auch die proportionale Sitzverteilung im Bundestag zu beeinflussen.
Mit der Wahlrechtsreform 2023 wurden wichtige Änderungen eingeführt, darunter fällt eine festgelegte Sitzanzahl von 630 Abgeordneten im Parlament. Doch warum genau hat jeder zwei Stimmen und wie beeinflusst das die politische Landschaft?
Zweitstimme: Die entscheidende Stimme für die Parteistärke
Die Zweitstimme ist entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestags, da sie bestimmt, wie viele Sitze jede Partei dort erhält. Wähler:innen entscheiden mit dieser Stimme über die Landesliste einer Partei, auf der die Kandidat:innen aufgeführt sind, die für das jeweilige Bundesland, in dem man wählt, in den Bundestag einziehen sollen.
Das Zweitstimmenergebnis legt somit für das Zustandekommen der Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Die Verteilung der Sitze erfolgt durch Ober- und Unterverteilung: Erst wird berechnet, wie viele Sitze einer Partei bundesweit zustehen, dann werden diese auf die Landeslisten verteilt.
Wichtig ist auch die Fünf-Prozent-Hürde: Jede Partei, die in den Deutschen Bundestag einziehen möchte, muss mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate gewinnen.
Erststimme: Die Stimme für den Direktkandidaten
Mit der Erststimme wählen Bürger:innen eine Person aus ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, in denen jeweils rund 250.000 Menschen leben. Die Kandidat:in mit den meisten Erststimmen gewinnt so ein Direktmandat und kann in den Bundestag einziehen.
Doch die Reform bringt eine Neuerung: Direktmandate zählen nur, wenn sie durch Zweitstimmen gedeckt sind. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Diese sogenannte Zweitstimmendeckung garantiert, dass die Sitzverteilung im Bundestag proportional bleibt und auf die maximale Sitzverteilung 630 Abgeordneten begrenzt bleibt.
- Verwendete Quellen:
- Bundesregierung: "Warum hat jeder zwei Stimmen?"