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Bayern will Vermittlungsausschuss

Bundestag stimmt für Cannabis-Freigabe - warum sie trotzdem scheitern kann

  • Aktualisiert: 23.02.2024
  • 11:31 Uhr
  • Lena Glöckner
Der Bundestag soll an diesem Freitag über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden.
Der Bundestag soll an diesem Freitag über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden. © AP

Am Freitag hat der Bundestag die umstrittene Freigabe von Cannabis beschlossen. Zwar muss der Bundesrat nicht zustimmen, doch die Länder können den Vermittlungsausschuss einberufen und das Verfahren noch bremsen. Bayern will sich dafür einsetzen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bayern will im Kampf gegen die Cannabis-Legalisierung einen Vermittlungsausschuss beantragen.

  • Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag bekam im bayerischen Landtag die notwendige Mehrheit.

  • Wenn die Länder die Beratungen im Ausschuss in die Länge ziehen, kann die Legalisierung noch scheitern.

Nach jahrzehntelangen Diskussionen hat der Bundestag an diesem Freitag (23. Februar) eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland beschlossen. An den Plänen der Ampel-Koalition für eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben wurde bis zuletzt immer wieder Kritik laut. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Donnerstag (22. Februar) in Berlin, er sei sehr zuversichtlich, dass das Gesetz beschlossen werde, wie vorbereitet. "Das ist eine wichtige Verbesserung in unserer Drogenpolitik."

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Bayern will Vermittlungsausschuss - was das bedeutet

Nun will der Freistaat Bayern einen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beantragen. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern bekam am Donnerstag (22. Februar) im bayerischen Landtag die notwendige Mehrheit. CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek sagte, die überwiegende Zahl von Expert:innen etwa in der Kinder- und Jugendpsychologie warne vor einer Freigabe von Cannabis. Auch Vertreter:innen der AfD sprachen sich gegen eine Legalisierung aus. 

Wenn Bundestag und Bundesrat sich nicht einigen können, greift das Grundgesetz auf den sogenannten Vermittlungsausschuss zurück. Er besteht aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates und dessen Aufgabe ist es, Möglichkeiten für einen Kompromiss auszumachen. Hier könnten die Länder dann etwa Änderungen am Gesetz einfordern und die Beratungen in die Länge ziehen.

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Auch Scheitern noch möglich

Auch ein Scheitern des Gesetzes droht - und zwar dann, wenn nach zahlreichen Einigungsversuchen von einem Ausschussmitglied der Abbruch beantragt wird - und die Länderkammer dann mit Zweidrittelmehrheit gegen die Durchsetzung des Gesetzes Einspruch einlegt. Dann hätte die Ampel keine Mehrheit und das Gesetz wäre für diese Legislaturperiode gescheitert.

Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen eine Freigabe von Cannabis mit zahlreichen Regeln vor. Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum sollen demnach für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Warnungen kommen unter anderem von Medizinverbänden und von Innenpolitiker:innen von Bund und Ländern, auch aus der mitregierenden SPD. Einige Befürworter fordern eine weitergehende Freigabe. Über das Gesetz wurde namentlich abgestimmt.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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