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Erhärtet sich der Anfangsverdacht?

Razzia bei der AfD: Polizei durchsucht Zentrale in Hannover

  • Aktualisiert: 17.04.2024
  • 17:23 Uhr
  • Lara Teichmanis
Am Mittwochmorgen durchsuchte die Polizei die Geschäftsräume des niedersächsischen Landesverbandes sowie eines Kreisverbandes der AfD in Hannover.
Am Mittwochmorgen durchsuchte die Polizei die Geschäftsräume des niedersächsischen Landesverbandes sowie eines Kreisverbandes der AfD in Hannover.© Moritz Frankenberg/dpa

Hat ein AfD-Abgeordneter gegen das Parteiengesetz verstoßen? Um das zu klären, rücken am Mittwochmorgen (17. April) Polizist:innen zur Zentrale der AfD in Niedersachsen aus.

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Inhalt

  • Zunächst keine Stellungnahme des Beschuldigten
  • AfD hält Durchsuchungen für unverhältnismäßig
  • FDP-Politiker fordern Neuwahlen

Ein AfD-Landtagsabgeordneter hat möglicherweise gegen das Parteiengesetz verstoßen. Am Mittwochmorgen (17. April) durchsuchten Ermittler deshalb Geschäftsräume des niedersächsischen Landesverbandes sowie eines Kreisverbandes der AfD in Hannover, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

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Zunächst keine Stellungnahme des Beschuldigten

Laut dem Landesvorsitzenden der Partei, Frank Rinck, richten sich die Ermittlungen gegen seinen Stellvertreter, Ansgar Schledde. Von Schledde gab es zunächst keine Stellungnahme. Vor der Razzia hatte der niedersächsische Landtag die Immunität von zwei namentlich nicht genannten Abgeordneten aufgehoben und so den Weg für mögliche strafrechtliche Ermittlungen frei gemacht.

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Es handele sich bei den Ermittlungen um einen Anfangsverdacht, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ein AfD-Abgeordneter stehe im Verdacht, Spendengelder einerseits nicht unverzüglich weitergeleitet zu haben. Andererseits habe er möglicherweise Ausgaben, die er für die Partei getätigt habe, nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt. Nach Informationen von NDR, "Hannoversche Allgemeine Zeitung" und "Neue Presse" geht es um rund 48.000 Euro auf einem privaten Konto des Abgeordneten. Die Staatsanwaltschaft dementierte die Zahl auf Nachfrage nicht.

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Es könnte sich damit um einen Verstoß gegen Paragraf 31d des Parteiengesetzes handeln, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird. Es gelte die Unschuldsvermutung, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

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AfD hält Durchsuchungen für unverhältnismäßig

AfD-Landeschef Rinck wies die Vorwürfe zurück. "Entsprechende Ermittlungen von zwei Staatsanwaltschaften wurden in der Vergangenheit bereits eingestellt", teilte Rinck am Mittwoch (17. April) mit. Seine Partei habe der Staatsanwaltschaft vollste Zusammenarbeit und Transparenz zugesichert. "Die jetzt durchgeführte Hausdurchsuchung ist daher auch aus diesem Grund völlig unverhältnismäßig." Wie ein Reporter der Deutschen Presse-Agentur (dpa) berichtete, trugen Polizist:innen volle Kartons aus den AfD-Geschäftsräumen.

Die jetzt durchgeführte Hausdurchsuchung ist [...] völlig unverhältnismäßig.

Frank Rinck, AfD- Landesvorsitzender Niedersachsen

Mit Blick auf einen am Wochenende geplanten Landesparteitag und die bevorstehende Europawahl sprach der AfD-Landeschef von einer Schmutzkampagne gegen die AfD. Die Justiz werde gegen die Opposition missbraucht.

Am Mittwochmorgen hatte der Landtag die Immunität von zwei Abgeordneten einstimmig aufgehoben. Vorangegangen waren entsprechende Anträge eines Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft. Angaben zu den Personen oder den Vorwürfen wurden im Landtag nicht gemacht.

FDP-Politiker fordern Neuwahlen

Angesichts der Durchsuchungen bei der AfD forderten zwei FDP-Politiker erneut eine Neuwahl des Landtags. Der frühere Landtagsabgeordnete Marco Genthe und sein Parteifreund Alexander Grafe warfen der AfD bereits Ende 2022 Fehler bei der Aufstellung ihrer Wahlliste vor. Damit sei die ganze Landtagswahl rechtswidrig.

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Einen entsprechenden Wahleinspruch der beiden Politiker hatte der Landtag im September zurückgewiesen. Dagegen wehren sie sich vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg. "Der Staatsgerichtshof ist aufgefordert, jetzt schnell zu handeln", schrieben die FDP-Politiker in einer Mitteilung am Mittwoch. Durch die aus ihrer Sicht irreguläre AfD-Liste litten Entscheidungen des Landtags unter einem Legitimationsdefizit, argumentierten sie. Nach bisherigem Stand sei mit einer Verhandlung am Staatsgerichtshof allerdings nicht vor Herbst zu rechnen, sagte eine Gerichtssprecherin. Es gebe bisher keine konkreten Termine.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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