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Erzgebirge

Vermisster Mann in Annaberg-Buchholz: Leiche wird nicht aus Stollen geborgen

  • Aktualisiert: 25.10.2024
  • 12:14 Uhr
  • dpa
Die Suche nach dem 34-Jährige in und um den Stollen blieb erfolglos.
Die Suche nach dem 34-Jährige in und um den Stollen blieb erfolglos.© Mike Müller/TNN/dpa

Inzwischen gehen die Behörden davon aus, dass der 34-Jährige, der in einem stillgelegten Bergwerkstollen in Annaberg-Buchholz vermutet wird, tot ist. Auf eine Bergung des Leichnams soll verzichtet werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mittlerweile gehen die Behörden davon aus, dass der 34-jährige Vermisste, der in einem Bergwerkstollen in Sachsen vermutet wird, tot ist.

  • Dies teilte die Stadt Annaberg-Buchholz nach einem Treffen zwischen Stadtvertretern, der Polizei sowie des Oberbergamtes mit.

  • Es ist nicht geplant, die Leiche des Mannes zu bergen.

Im Fall des 34-Jährigen, der in einem stillgelegten Silberbergwerksstollen in Annaberg-Buchholz vermutet wird, nehmen die Behörden mittlerweile den Tod des Mannes an. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt zu einer Besprechung mit Vertretern der Stadt, der Polizei und des Oberbergamtes hervor.

Dabei habe die Kriminalpolizei ihre Ermittlungsergebnisse vorgestellt. Demnach gibt es keine Hinweise darauf, dass der Vermisste sich noch lebend im Stollen befindet. Eine Bergung des Leichnams ist nicht geplant.

Im Bereich eines Verbruches hätten am 15. Oktober zwei Leichenspürhunde angeschlagen. "Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass sich die vermisste Person unter dem Geröll im Verbruchbereich befindet", hieß es nun.

Im Video: Erzgebirge - Rettungskräfte vermuten Vermissten in Bergstollen

Die genaue Lage der Leiche unter dem Geröll sei jedoch nur mit aufwendigen technischen Maßnahmen zu bestimmen. Dafür sei nach Einschätzung des Oberbergamtes eine bergmännische Teufe nötig - also die Herstellung eines senkrechten Schachtes. Die Kosten einer Bergung würden Schätzungen zufolge bei 380.000 bis 400.000 Euro liegen, hieß es.

Deshalb müsse die Stadt "mit Bedauern" feststellen, dass eine Bergung des Leichnams "unverhältnismäßig" sei. "Umstände, die eine Bergung zwingend erforderlich machen würden, liegen nicht vor." Sollte das Gesundheitsamt einer Ausnahme von der Bestattungspflicht zustimmen, würden keine weiteren Bergungsmaßnahmen eingeleitet.

Leiche etwa 25 Meter unter Geröll

Es sei mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen, dass der 34-Jährige sich unbefugt Zutritt zu dem Stollen verschafft habe, so die Stadt. Er habe einen eigenen Zugang gegraben und sei mutmaßlich infolge eines von ihm selbst ausgelösten Verbruchs des Schachtes tödlich verletzt worden. Sein Leichnam befinde sich in etwa 25 Metern Tiefe unter dem Geröll, hieß es weiter.

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Die Polizei schloss der Mitteilung zufolge aus, dass der Mann sich an einem anderen Ort als im Stollen befindet. Es gebe auch keine Hinweise auf ein Verbrechen oder einen Suizid.

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