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Wahlrechtsreform

Urteil zur Verkleinerung des Bundestags: Gysi erwartet Niederlage für Ampel

  • Veröffentlicht: 29.07.2024
  • 22:40 Uhr
  • Michael Reimers
Archivaufnahme, 7. Juni 2024, Brandenburg, Potsdam: Gregor Gysi (Die Linke) spricht bei einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei vor der Europawahl am Brandenburger Tor.
Archivaufnahme, 7. Juni 2024, Brandenburg, Potsdam: Gregor Gysi (Die Linke) spricht bei einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei vor der Europawahl am Brandenburger Tor. © Monika Skolimowska/dpa

Bei der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag zur Wahlrechtsreform der Bundesregierung rechnet Linken-Politiker Gregor Gysi mit einer Niederlage für die Ampel-Koalition. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen die von der Ampel-Koalition im Juni 2023 durchgesetzte Wahlrechtsreform wird am Dienstag (30. Juli) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.

  • Gegen das Gesetz hatten 195 Mitgliedern der Unionsfraktion im Bundestag geklagt, die bayerische Staatsregierung, die Linke-Bundestagsfraktion sowie die Parteien CSU und Linke.

  • Eine Verfassungsbeschwerde wurde auch von mehr als 4.000 Privatpersonen eingereicht.

Die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform am Dienstag (30. Juli) wird nach Ansicht von Linken-Politiker Gregor Gysi eine Niederlage für die Ampel-Koalition bedeuten. "In der jetzigen Form versucht die Ampel, das Wahlrecht so zu ändern, dass zwei Oppositionsparteien nach Hause geschickt werden - die CSU und die Linke", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Er könne sich nicht vorstellen, dass das Gericht das durchgehen lasse. "Wahrscheinlich ist, dass sie zwei Varianten anbieten, das zu korrigieren. Entweder eine Senkung der Fünf-Prozent-Hürde auf drei oder vier Prozent, oder die Wiedereinführung der Grundmandatsklausel."

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt äußerte sich ähnlich. "Dieses Wahlrecht kann erheblichen Schaden am Demokratieprinzip auslösen und darf keinen Bestand haben", sagte er der Mediengruppe Bayern.

Im Video: Verkleinerung des Bundestags - Karlsruhe verhandelt Wahlrechtsreform

Darum geht es bei der Wahlrechtsreform

Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl angewendet werden. Ziel ist, die Größe des Bundestags stark zu reduzieren, indem Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament ist dann nur ihr Zweitstimmenergebnis.

Außerdem wird die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen: Sie sah bisher vor, dass Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, dennoch entsprechend ihres Zweistimmenergebnisses in den Bundestag einziehen können, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringen.

Im Video: Unionsfraktion reicht in Karlsruhe Klage gegen Ampel-Wahlrecht ein

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SPD-Abgeordneter prangert "Postengeilheit" der CSU an

Gegen das Gesetz gehen 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die bayerische Staatsregierung, die Linke-Bundestagsfraktion sowie die Parteien CSU und Linke vor. Eine Verfassungsbeschwerde haben auch mehr als 4000 Privatpersonen eingereicht.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, griff die CSU vor der Urteilsverkündung scharf an. "Nachdem die Postengeilheit der CSU die überfällige Verkleinerung des Bundestages über Jahrzehnte verhindert hat, wird so der Bundestag 2025 endlich auf 630 Sitze verkleinert und damit der Parlamentsbetrieb noch effektiver", sagte er ebenfalls der Mediengruppe Bayern.

:newstime
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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