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Säuglingsnahrung

Unkraut in Babynahrung: Hipp startet Rückruf

  • Aktualisiert: 26.07.2024
  • 12:29 Uhr
  • dpa
Der Nahrungsmittelhersteller Hipp muss bestimmte Produkte zurückrufen,
Der Nahrungsmittelhersteller Hipp muss bestimmte Produkte zurückrufen,© Sea Wave - stock.adobe.com

Wegen möglicher Kontaminierung mit Unkraut muss der Säuglingsnahrungsmittel-Hersteller Hipp bestimmte Produkte zurückrufen. Es bestehe allerdings kein gesundheitliches Risiko, da es sich nur um kleine Mengen handle.

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Der bayerische Babynahrungshersteller Hipp hat mehrere Produkte zurückgerufen. Es besteht nach Angaben des Unternehmens aus Pfaffenhofen an der Ilm die "sehr geringe Möglichkeit", dass in einzelne "Herzchenschalen"-Produkte "erbsenähnlich aussehende Samenfrüchte des Unkrauts "Schwarzer Nachtschatten" (...) gelangt sind".

Im Video: Explosionsgefahr: Rückruf bei Apfelschorlen von Edeka und Netto

Aufgrund der kleinen Mengen bestehe kein akutes gesundheitliches Risiko. Nur der Verzehr größerer Mengen dieser Samenfrüchte könne Unwohlsein wie etwa Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall zur Folge haben. Die Produkte wurden laut dem Portal "lebensmittelwarnung.de" in allen Bundesländern verkauft.

Es geht demnach um folgende Produkte:

  • HiPP Nudel-Zoo in Rahmsauce mit buntem Gemüse (250 g) ab 1 JahrCharge B31560 und MHD 04.03.2025
  • HiPP Gemüsereis mit Erbsen und zartem Geschnetzelten (250 g) ab 1 JahrCharge B31561 und MHD 05.03.2025
  • HiPP Gemüse-Fleischpfanne mit Kartoffelwürfeln und Erbsen (250 g) ab1 JahrCharge B31575 und MHD 13.03.2025
  • HiPP Paella mit buntem Gemüse und Bio-Hühnchen (250 g) ab 1 JahrCharge B31579 und MHD 18.03.2025
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