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Hotel- und Gastrogewerbe

Streik an Ostern auf den Kanarischen Inseln droht - was Reisende jetzt wissen müssen

  • Aktualisiert: 17.04.2025
  • 09:16 Uhr
  • Christopher Schmitt
Wie ergeht es Urlauber:innen an Ostern auf Teneriffa? (Symbolbild)
Wie ergeht es Urlauber:innen an Ostern auf Teneriffa? (Symbolbild)© IMAGO/Joko

Wer über Ostern Urlaub auf den Kanaren gebucht hat, könnte eine unliebsame Überraschung erleben: Es droht ein Generalstreik im Hotel- und Gastrogewerbe. Die wichtigsten Informationen für Touristen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Auf den Kanaren könnte an Gründonnerstag und Karfreitag im Hotel- und Gastrobetrieb gestreikt werden.

  • Urlauber:innen könnten mit leeren Buffets und entfallenden Ausflügen konfrontiert werden.

  • Welche Rechte Reisende haben, falls sich Hotel- und Restaurantpersonal dem Generalstreik anschließt, erfahren Sie hier.

Tourist:innen, die über Ostern eine Reise auf Teneriffa oder auf die anderen Inseln der Provinz Santa Cruz de Tenerife - La Palma, La Gomera und El Hierro - geplant haben, droht ein stark getrübtes Ferienerlebnis. Der andauernde Arbeitskampf im Hotel- und Gastgewerbe auf den spanischen Inseln könnte nach Informationen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" massive Einschränkungen für Reisende bedeuten: Sowohl für Gründonnerstag (17. April) als auch Karfreitag (18. April) ist ein großangelegter Streik angekündigt.

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Im Gegensatz zur Nachbarprovinz Las Palmas, zu der Gran Canaria, Fuerteventura sowie Lanzarote zählen, gelang auf den Kanaren bislang keine Last-Minute-Einigung, um den Streik abzuwenden. Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden blieben bislang ohne Ergebnis, ebenso ein Treffen am Montag (14. April) mit dem Hotelverband Ashotel  sowie dem Gastronomie- und Freizeitunternehmer Aero. Am Dienstag (15. April) wurde einem Bericht des "Redaktionsnetzwerk Deutschlands" zufolge ein weiterer Arbeitgeber-Vorschlag abgelehnt.

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Die Gewerkschaften wollen aktuell eine bereits nach unten korrigierte Lohnerhöhung von 6,25 Prozent durchsetzen. Der letzte Vorschlag von Arbeitgeberseite kam mit vier Prozent, wovon 2,25 Prozent rückwirkend gelten sollen, nicht annähernd an diese Forderungen heran. Manuel Fitas, Sprecher mehrerer Gewerkschaften, erklärte im Gespräch mit "Radio Canaria", der Streik sei - unter der Voraussetzung, dass es keinen Durchbruch gibt - "unvermeidlich".

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Auf was müssten Touristen verzichten?

Für den Fall, dass sich Hotel- oder Restaurantpersonal dem Generalstreik anschließt, müssen Tourist:innen mit vielseitigen Einschränkungen rechnen - einschließlich einer vollständigen Einstellung des Hotelbetriebs. Unter anderem könnten Reinigung und Verpflegung, ebenso der Zimmerservice betroffen sein. Büffettische könnten leer bleiben und hungrige Tourist:innen vor geschlossenen Restaurants stehen, falls Küchenpersonal und Servicekräfte ihre Arbeit niederlegen. Auch Ausflüge und touristische Angebote könnten abgesagt werden. Zusätzlich könnten auch Shuttle- sowie Transferdienste zwischen Flughäfen und Hotels betroffen sein.

Ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrieb gilt im Streikfall für Hoteldienstleistungen nicht, da es sich nicht um sogenannte "essenzielle Dienstleistungen" handelt. Wie die "Fuerteventura Zeitung" mitteilt, entfallen für Gäste im Zweifel Hotelmahlzeiten.

Welche Rechte haben Reisende?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann seine Rechte mit Verweis auf die Pauschalrechts-Richtlinie der EU geltend machen. Der Veranstalter muss Ersatz anbieten oder Geld für nicht genutzte Leistungen zurückerstatten, falls der Streik den Urlaub stört.

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Wenn das Hotel im gebuchten Zeitraum geschlossen ist, muss der Reiseanbieter eine gleichwertige Unterkunft als Ersatz anbieten. Für entfallene Ausflüge gibt es gegebenenfalls Geld zurück, möglicherweise wird auch eine Alternative gestellt. Das Recht auf kostenfreie Umbuchung oder Stornierung besteht bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Urlaubs.

Der Reiseveranstalter ist zur Unterstützung der Reisenden verpflichtet. Genügt das nicht, können Tourist:innen den Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Es wird geraten, vorab den Veranstalter zu kontaktieren und zu erfragen, ob er den möglichen Streik eingeplant hat und wie er damit plant.

  • Verwendete Quellen
  • "Hannoversche Allgemeine": Ostern auf den Kanaren: Osterstreik auf Teneriffa rückt näher
  • "Fuerteventura Zeitung": Streik der Hotelangestellten zu Ostern auf den Kanaren laut Gewerkschaften unvermeidlich
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