Achtung Bußgeld
Italien: Strafe droht bei falschem Gebrauch der Klima-Anlage im Auto
- Aktualisiert: 25.07.2023
- 12:54 Uhr
- Stefan Kendzia
Derzeit ächzt Europa unter einer nie dagewesenen Hitzewelle. Da liegt es nahe, sich überall wo möglich eine Abkühlung zu suchen. Wer in Italien allerdings die Klima-Anlage im Auto falsch einsetzt, wird zur Kasse gebeten.
Gerade wurden in Rom 41 Grad Celsius gemessen - Italien schwitzt. Noch mehr, wenn man im Auto sitzt. Da kommt eine kühle Brise aus der Klima-Anlage wie gerufen. Nur: Der Gebrauch ist nicht immer und überall erlaubt. Bei Verstoß kann es richtig teuer werden.
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Empfindliche Strafe für den sinnlosen Betrieb der Auto-Klima-Anlage
Neben der knallharten Strandtuch-Verbote an Italiens Stränden wird der Verbotskatalog der Italiener nun noch umfangreicher: Das Laufenlassen der Auto-Klima-Anlage kann - je nach Gebrauch - eine empfindliche Strafe für Autofahrer:innen bedeuten. Den Artikel 157 Absatz 7 der italienischen Straßenverkehrsordnung gibt es schon seit 2007 - aber jetzt wurde die Regel nochmal überarbeitet, wie die "Repubblica" berichtet.
Laut Artikel ist es "verboten, während das Fahrzeug geparkt ist, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage im Fahrzeug selbst am Laufen zu halten.“ Wer sich nicht dran hält, zahlt. Zwischen 223 Euro und 444 Euro sollen dafür fällig werden. Der Grund für eine solch hohe Strafe ist nachvollziehbar: Das sinnlose und gedankenlose Laufenlassen des Motors verursacht laut "Merkur" einen unnötigen CO₂-Ausstoß und damit eine nicht zu rechtfertigende Umweltverschmutzung.
Wer in Deutschland denkt, er sei vor solchen harten Strafen geschützt, irrt sich. Auch bei uns ist zum Beispiel das Warmlaufenlassen eines Motors im Winter untersagt. Das ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern kostet Geld: 80 Euro können dafür laut "ADAC" verhängt werden. Generell sind in Deutschland alle Autofahrer:innen angehalten, eine unnötige Belästigung durch Lärm- und Abgase zu verhindern - und das zu jeder Jahreszeit. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und wird ebenfalls 80 Euro geahndet.
- Verwendete Quellen: