Ehrenamt
So werden Sie Wahlhelfer - und das sind Ihre Aufgaben
- Veröffentlicht: 14.01.2025
- 17:28 Uhr
- Stefan Kendzia
Nur dank vieler ehrenamtlicher Wahlhelfer:innen kann die Bundestagswahl stattfinden. Bürger:innen können sich unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Wohngemeinde melden.
Die vorgezogene Bundestagswahl ist wegen der Kürze der Zeit eine logistische Herausforderung: Am 23. Februar wird in Deutschland der neue Bundestag gewählt - ein solcher Tag kann ohne Wahlhelfer:innen nicht gestemmt werden. Rund 675.000 Personen werden bundesweit benötigt, um die Wahl reibungslos ablaufen zu lassen. Auch wenn hier und da noch Wahlhelfer:innen gesucht werden, bisher konnten zu "jeder bundesweiten Wahl ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen" werden, so die Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand.
Falls es doch zu wenige freiwillige Wahlhelfer:innen für die Ausgabe von Stimmzetteln und ihre Auszählung gibt, können Wahlberechtigte auch zu dieser Aufgabe am Wahlsonntag verpflichtet werden. Nur aus wichtigen Gründen wie Geschäftsreisen oder Krankheiten kann dies abgelehnt werden.
Das sind die Bedingungen
Auch wenn Wahlhelfer:innen keine besonderen Vorkenntnisse benötigen, müssen sie dennoch die eine oder andere Voraussetzung erfüllen, um das Amt ausüben zu können.
Anmelden können sich Interessierte bei der zuständigen Wahlbehörde der eigenen Gemeinde, im Rathaus oder bei der Kreisverwaltung. Gerne wird bei Wahlen auf Bürger:innen zurückgegriffen, die bereits eine Wahl begleitet haben. Generell darf sich aber jede und jeder bewerben, die oder der die deutsche Staatsangehörigkeit hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Bei der Wahl unterstützen kann man in der Regel nur an dem Ort, an dem man gemeldet ist.
Was zählt zu den Aufgaben von Wahlhelfern?
Die Aufgaben von Wahlhelfer:innen sind überschaubar, aber durchaus verantwortungsvoll. Nach einer Schulung überprüfen Wahlhelfende die Wählenden auf ihre Wahlberechtigung. Ebenso werden Wahlscheine geprüft, Stimmzettel ausgegeben und der Einwurf in die Urne bewacht. Nach der Wahl sind Wahlhelfer:innen auch an der Auszählung beteiligt. Diese kann nach Ende der Stimmabgabe um 18 Uhr weit über Mitternacht hinausgehen.
Das Engagement von Wahlhelfenden wird mit einem sogenannten Erfrischungsgeld belohnt. Wahlvorsteher:innen, die zum Beispiel eine Wahl eröffnen und beenden, diese leiten und sich zur "unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit" verpflichten, erhalten 35 Euro. Andere Wahlhelfende bekommen 25 Euro. Das Erfrischungsgeld kann aber auch deutlich höher ausfallen, etwa in Berlin. Hier werden beispielsweise 100 Euro für die Briefwahlauszählung gezahlt, Wahlvorsteher:innen erhalten 120 Euro.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa