Oberlandesgericht Düsseldorf
Sie muss nicht ins Gefängnis: Urteil gegen IS-Terroristin aus Detmold gefällt
- Aktualisiert: 08.05.2024
- 16:33 Uhr
- dpa
2015 verließ eine Frau aus Detmold Deutschland, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Jetzt wurde sie von einem Gericht verurteilt.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine 36-Jährige aus Detmold als IS-Terroristin zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Weil die Untersuchungshaft der Frau im Irak angerechnet wurde, gilt die Strafe als bereits vollständig verbüßt. Das teilte das Gericht am Mittwoch (8. Mai) mit.
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Verurteilte lebt mittlerweile in Österreich
Die Deutsch-Russin wohne mittlerweile in Österreich. Sie wurde auch wegen Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflichten verurteilt, weil sie ihre beiden kleinen Kinder aus Detmold in das Bürgerkriegsgebiet mitgenommen hatte. Die Söhne wurden bei einem Luftangriff verschüttet, gelten als verschollen und sind vermutlich tot. Das Gericht wertete den Verlust ihrer Söhne als erheblich strafmildernd.
Sie folgte ihrem Mann nach Syrien
Die Angeklagte hatte sich geständig gezeigt. Sie war im Juni 2015 gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihren damals vier und acht Jahre alten Söhnen aus dem Bundesgebiet über die Türkei nach Syrien gereist. Dort habe sie sich dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen. "Ich habe geglaubt, dass man da normal leben kann. Hätte ich gewusst, was da passiert, wäre ich da nie hingefahren", hatte sie gesagt. Sie habe in Deutschland bleiben wollen und sei nur widerwillig ihrem Mann gefolgt: "Als er sagte, er geht auch ohne mich, bin ich mitgegangen."
Ich habe geglaubt, dass man da normal leben kann. Hätte ich gewusst, was da passiert, wäre ich da nie hingefahren.
Die angeklagte IS-Terroristin, 2024
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Ihr Mann war bei einem Kampfeinsatz im Oktober 2015 getötet worden. Sie hatte daraufhin einen anderen IS-Terroristen geheiratet. Bei einem Bombenangriff hatte die Angeklagte selbst eine schwere Armverletzung erlitten. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa