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Behandlungkosten

Selbstzahler-Leistungen: Diese Ärzte kassieren sie besonders oft von ihren Patienten ab

  • Veröffentlicht: 04.12.2024
  • 14:05 Uhr
  • Michael Reimers

Dem eigenen Arzt vertrauen viele blind – auch bei Informationen über das Finanzielle. Manchmal wird das jedoch ausgenutzt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Manche ärztliche Behandlungen übernimmt die Krankenkasse, für andere muss man selbst bezahlen.

  • Doch stellen manche Mediziner:innen ihren Patient:innen Leistungen in Rechnung, die eigentlich die Krankenkasse übernimmt.

  • Von Facharzt zu Facharzt kommt das unterschiedlich oft vor.

Was übernimmt die Krankenkasse und was muss man selbst zahlen? Diese Frage kommt des Öfteren bei Arztbesuchen auf. Neuesten Zahlen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zufolge führen aber einige Mediziner:innen ihre Patient:innen hier hinters Licht. Demnach kommt es vor, dass die Ärzt:innen Leistungen in Rechnung stellen, die eigentlich auch die Kasse bezahlen könnte.

Hautärzte führen Liste an

Spitzenreiter dieser Negativ-Liste sind demnach Dermatolog:innen mit 26 Prozent der Meldungen. Es folgen Augenärzt:innen (18 Prozent) und Orthopäd:innen (13 Prozent). Dahinter reihen sich außerdem Allgemeinmediziner:innen und Internist:innen (12 Prozent) ein, gefolgt von Gynäkolog:innen (10 Prozent), Zahnärzt:innen (8 Prozent) und Urolog:innen (3 Prozent).

Ein Beispiel: Patient:innen wurden bei der Hautkrebsvorsorge für ein sogenanntes Auflichtmikroskop zur Kasse gebeten – diese Leistung übernimmt die Kasse aber durchaus. Beispielhaft zu nennen sind unter anderem auch Beratungen zu Impfungen oder Untersuchungen, die bei begründetem Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung Kassenleistung sind. Sogar bei Feststellung schwerwiegender Krankheiten sollten Patienten dem Bericht zufolge selbst zahlen: einmal beispielsweise für die Entfernung eines bösartigen Leberflecks.

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Kritik: "Praxis keine Verkaufsfläche

Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband, lässt das verständnislos zurück: "Verbraucher:innen müssen darauf vertrauen können, dass sich ärztliches Handeln einzig am Bedarf der Patient:innen ausrichtet. Ärzt:innen sind verpflichtet, ihre Patient:innen wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden. Daran müssen sie sich halten. Eine Praxis ist keine Verkaufsfläche", so Schröder. Patienten müssten besser vor fragwürdigen IGeL-Praktiken, also individuellen Gesundheits-Leistungen, geschützt werden.

Konkret handelt es sich bei den IGeLs um ärztliche Untersuchungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden und deshalb aus eigener Tasche zu zahlen sind. Nach einer Umfrage im Auftrag des Medizinischen Dienstes (MD) geben die Deutschen jährlich rund 2,4 Milliarden Euro für IGeL-Angebote aus - dabei hätten diese oft keinen nachgewiesenen Nutzen, erläuterte der MD-Vorsitzende Stefan Gronemeyer laut der Deutschen Presse-Agentur.

Schröder zufolge begründeten die Ärzte teils gar nicht, warum sie die Leistung nicht regulär abrechnen. Manche behaupteten sogar, dass die Kasse die Behandlung nicht übernehme.

:newstime
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Forderungen nach Änderungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will Ärzt:innen deshalb dazu verpflichten, den Patient:innen im Beratungsgespräch neutrale, standardisierte Informationsblätter auszuhändigen.

Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz fordert der dpa zufolge sogar eine verpflichtende 14-tägige Bedenkzeit. "Überrumpeln und Ängste zu schüren, sind Bestandteil dieses Geschäftsmodells", kritisierte er.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sieht einen Zusammenhang zwischen den Selbstzahler-Leistungen und den immer längeren Wartezeiten auf einen Arzttermin: "Wenn ein Facharzt seine Zeit mit Schönheitsbehandlungen oder fragwürdigen Vorsorgeuntersuchungen ohne wissenschaftlich belegbaren Nutzen verbringt, fehlen eben Kapazitäten für die vertragsärztliche Versorgung."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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