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Erleichterung für Schuldner

Schufa lenkt ein: Datenspeicherung bei Privatinsolvenz wird reduziert

  • Aktualisiert: 28.03.2023
  • 14:19 Uhr
  • Joachim Vonderthann

Sechs Monate statt drei Jahre: Die Schufa reduziert die Speicherdauer für die Einträge von Privatinsolvenzen deutlich. Hintergrund sind laufende Gerichtsverfahren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien.

  • Die Information darüber wird sechs Monate auf einem amtlichen Portal veröffentlicht.

  • Die Schufa speichert diese Daten bislang für drei Jahre, reduziert die Dauer nun aber auf sechs Monate. 

Die Schufa reduziert ab sofort die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen deutlich. Künftig würden solche Daten nur noch sechs Monate statt wie bislang drei Jahre gespeichert, teilte eine Sprecherin am Dienstag (28. März) der dpa mit. Damit wolle man Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen.

Schufa verringert Speicherdauer von Daten

Hintergrund für die Schufa-Änderung sind laufende Gerichtsverfahren. So hatte zuvor der Bundesgerichtshof (BGH) mitgeteilt, dass er ein Verfahren zu der Frage vorerst aussetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten.

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern sie drei Jahre lang. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht.

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Schufa-Score kann negative Folgen haben

Die gesammelten Daten fließen in den sogenannten Schufa-Score ein. Anhand dieser Bewertung bemessen beispielsweise Banken, Vermieter oder Händler die Kreditwürdigkeit der Kund:innen. Personen mit einer Privatinsolvenz und dem entsprechenden Schufa-Eintrag kann es also leichter passieren, dass sie bei der Wohnungssuche oder einem Antrag auf ein Darlehen auf Ablehnung stoßen.

Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatte sich Mitte März sehr kritisch zu der langen Speicherung durch Auskunfteien wie der Schufa geäußert. Für Betroffene habe das erhebliche negative Folgen, hieß es. Die EuGH-Richter sind daran nicht gebunden, folgen der Einschätzung des Generalanwalts aber oft.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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