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Ampel-Aus

Scholz kündigt Vertrauensfrage an – was man dazu wissen muss

  • Veröffentlicht: 07.11.2024
  • 16:05 Uhr
  • Claudia Scheele

Mit der Entlassung von Finanzminister Lindner und der von Bundeskanzler  Scholz angekündigten Vertrauensfrage ist die Ampelkoalition endgültig gescheitert. Doch was genau ist die Vertrauensfrage eigentlich?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vertrauensfrage ist in unserem Grundgesetz verankert. Dort ist genau geregelt, wie der Ablauf sein muss.

  • In welcher Form die Regierung weiter handlungsfähig ist, wird ebenfalls im Grundgesetz vorgegeben.

  • In der Geschichte der Bundesrepublik ist die Vertrauensfrage bereits viermal gestellt worden - von den Kanzlern Erhard, Brandt, Kohl und das bislang letzte Mal von Schröder.

Mit der Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) und dem Scheitern der Ampelkoalition ist klar, dass es nicht reicht, auf die regulären Wahlen im September 2025 zu warten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Mittwoch (06. November) angekündigt, dass er bereits im ersten Sitzungstermin des Bundestags im nächsten Jahr am 13. Januar 2025 die Vertrauensfrage stellen will. Eine Abstimmung darüber soll dann bereits am 15. Januar stattfinden. Ob es bei diesem Zeitplan bleibt, ist allerdings fraglich. Die oppositionelle Union pocht auf einen wesentlich früheren Termin für die Vertrauensfrage.

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Wann immer diese auch stattfinden wird: Der Weg zu Neuwahlen ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen, denn anschließend muss der Bundestag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) aufgelöst werden. Wie genau die verbleibende rot-grüne Regierung bis dahin handeln kann, was die Vertrauensfrage genau bewirkt und welcher zeitliche Ablauf ansteht - darüber gibt es im Folgenden einen Überblick:

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Was genau ist die Vertrauensfrage?

Der Prozess der neuen Regierungsbildung ist in unserem Grundgesetz verankert. Nach Artikel 68 kann der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Zwischen der Frage und der anschließenden Abstimmung müssen 48 Stunden liegen. Wenn der Bundeskanzler keine mehrheitliche Zustimmung erhält, kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident hat dafür im Anschluss 21 Tage Zeit.

Die Grundlage für die Vertrauensfrage ist bereits gelegt, denn die Entlassung von Finanzminister Lindner fand statt mit den Worten: "Es gibt keine Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit." Daher wird bei Scholz‘ Vorgehen auch von einer "unechten Vertrauensfrage" gesprochen, da seine Frage nicht darauf abzielt, genug Zustimmung zu bekommen, sondern die nötige Mehrheit zu verfehlen.

Im Video: "Taktik, Egoismen, Kalkül" - Grüne attackieren Lindner nach Ampel-Aus scharf

Wann können wir mit Neuwahlen rechnen?

Nach der Auflösung des Bundestages muss laut Artikel 39 innerhalb von 60 Tagen ein neuer Bundestag gewählt werden. Nach den Neuwahlen hat der Bundestag nochmal 30 Tage Zeit, bis er wieder zusammentritt.

Bleibt es bei dem von Scholz in seinem Statement am Mittwochabend angekündigten Zeitplan, die Vertrauensfrage im ersten Sitzungstermin am 13. Januar 2025 zu stellen, kommt es  bis spätestens Ende März zu Neuwahlen. Ob dieser Zeitplan so stattfinden kann, ist allerdings noch nicht klar, da Stimmen aus der Opposition einen früheren Regierungswechsel fordern. Sollte Scholz die Frage also noch dieses Jahr stellen, können wir uns gemäß Zeitplan auf entsprechend frühere Neuwahlen einstellen.

Im kürzesten Fall können wir mit einem neuen Bundestag und damit einer neuen Regierung Ende Februar 2025 rechnen, im längsten Fall könnte die neue Regierung Ende April 2025 erst stehen.

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Wie sieht unsere Regierung bis zur neuen Regierungsbildung aus?

Wie kann unser Land bis dahin regiert werden? Zunächst ist wichtig, dass bis zur Auflösung des Bundestags noch Entscheidungen getroffen werden können. Nach Artikel 69 Grundgesetz ist nämlich vorgegeben, dass der Bundeskanzler weiter in seinem Amt bleibt, bis ein neuer Regierungschef ernannt werden kann.

In seinem Statement am Mittwochabend versprach Kanzler Scholz außerdem, noch wichtige Projekte umzusetzen, bevor er im Januar die Vertrauensfrage stellen wird.

Gerade die Stabilisierung der Rente oder die Umsetzung der Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sind ihm dabei ein Anliegen. Als Chef einer Minderheitsregierung braucht er dabei jedoch Unterstützung, welche er sich bei der Opposition - speziell der Union - erhofft.

Die Ämter der vier ausgeschiedenen FDP-Kabinettsmitglieder (Finanzen, Justiz, Verkehr, Bildung) können grundsätzlich auch nachbesetzt werden. Dafür kann Scholz Nachfolger:innen vorschlagen, die dann vom Bundespräsidenten ernannt werden.

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Wann wurde in Deutschland zuvor die Vertrauensfrage ausgesprochen?

Der letzte vergleichbare Fall fand 2005 statt, als Gerhard Schröder (SPD) die Frage im Bundestag gestellt hatte. Er begründete diese Frage damit, dass die "sichtbar gewordenen Kräfteverhältnisse ohne eine neue Legitimation durch den Souverän, das deutsche Volk, nicht erlauben, meine Politik erfolgreich fortzusetzen."

Auch die Kanzler Willy Brandt (22. September 1972) und Helmut Kohl (13. Dezember 1982) gingen diesen Schritt. Brandt und Kohl wollten damit erreichen, dass es zu einer neuen sicheren Mehrheit bzw. zu einem direkt-demokratisch legitimierten Regierungswechsel kommt. Ludwig Erhard (8. November 1966) wurde 1966 jedoch durch seine eigene Partei zum Rückzug gezwungen, da er nach der nicht bestandenen Vertrauensfrage den Bundestag nicht vom Bundespräsidenten auflösen ließ.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundeszentrale für politische Bildung: "Vertrauensfrage"
  • Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
  • Deutscher Bundestag: "Vertrauensfrage"
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