Ehefrau von Gerhard Schröder
Nach Russland-Feier: Soyeon Schröder-Kim fristlos gekündigt
- Aktualisiert: 16.05.2023
- 07:10 Uhr
- Max Strumberger
Die Feier in der russischen Botschaft hat zwar für Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder keine direkten Konsequenzen - für dessen Ehefrau Soyeon Schröder-Kim jedoch offenbar schon. Sie ist jetzt ihren Job los.
Das Wichtigste in Kürze
Soyeon Schröder-Kim verliert ihren Job bei NRW.GlobalBusiness.
Sie war als Repräsentantin für Südkorea für das Unternehmen aus NRW tätig.
Zuletzt stand sie wegen eines Besuches in der russischen Botschaft in der Kritik.
Die Teilnahme von Soyeon Schröder-Kim zusammen mit ihrem Ehemann Gerhard Schröder an einer Feier in der russischen Botschaft in Berlin in der vergangenen Woche hatte bundesweit für heftige Kritik gesorgt. Das hat nun Konsequenzen: Soyeon Schröder-Kim verliert ihren Job.
Der Arbeitgeber von Schröder-Kim, das Land Nordrhein-Westfalen, hat die Kündigung bestätigt. Eine Sprecherin von NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Frau Schröder-Kim ist mit sofortiger Wirkung freigestellt, und das Dienstverhältnis wird nun durch NRW.GlobalBusiness fristlos beendet."
Schröder-Kim war Repräsentantin für Südkorea
Die Ehefrau des ehemaligen SPD-Bundeskanzlers Gerhard Schröder war als Repräsentantin für Südkorea bei dem nordrhein-westfälischen Unternehmen tätig.
"Es gab mehrere Hinweise von NRW.GlobalBusiness an Frau Schröder-Kim, dass Repräsentanten sich bei politisch sensiblen Themen, insbesondere bezüglich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, nicht öffentlich äußern sollten", erklärte die Sprecherin weiter.
Schröder darf trotz Russland-Nähe in SPD bleiben
Altkanzler Schröder darf trotz seiner engen Verbindungen zu Russland endgültig in der SPD bleiben. Die Anträge auf Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung der SPD-Schiedskommission in Hannover wurden von der Bundesschiedskommission in letzter Instanz als unzulässig zurückgewiesen. Das geht aus einem Schreiben des Gremiums an die Antragsteller hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa