Es ging um eine Geste von Rüdiger
Nach Finger-Eklat: Fußballer Rüdiger scheitert mit Anzeige gegen Julian Reichelt
- Veröffentlicht: 16.08.2024
- 14:26 Uhr
- dpa
Vor Monaten schaukelt sich eine Debatte um Fußballstar Rüdiger hoch. Ein Journalist will eine islamistische Geste gesehen haben. Was ist aus der Anzeige Rüdigers gegen Julian Reichelt geworden?
Das Wichtigste in Kürze
Die Anzeige von Antonio Rüdiger gegen Journalist Julian Reichelt wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin fallen gelassen.
Der Fall dreht sich um einen Instagram-Beitrag von Rüdiger während des Ramadan, bei dem er einer islamistischen Geste beschuldigt wurde.
Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass die Posts Meinungsäußerungen waren und nicht den Tatbestand der Verleumdung oder Volksverhetzung erfüllten.
Es geht um eine Zeigefinger-Geste im Netz: Fußball-Nationalspieler Antonio Rüdiger wollte sich mit einer Anzeige gegen Kritik von Journalist Julian Reichelt wehren, ist damit aber gescheitert.
Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, ein Ermittlungsverfahren gegen Reichelt mangels Tatverdachts eingestellt zu haben. Im Frühjahr war bekanntgeworden, dass sich der Fußballstar gegen Internet-Posts des Journalisten, der früher "Bild"-Chefredakteur war und schon seit Längerem für das Portal "Nius" in verantwortlicher Position arbeitet, zur Wehr setzen will. Es ging bei den Ermittlungen um Vorwürfe der Beleidigung und Volksverhetzung.
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Das war der Auslöser des Rechtsstreits
Im Kern dreht sich der Fall um einen viel diskutierten Instagram-Beitrag des Profis von Real Madrid rund um den Fastenmonat Ramadan. In dem Beitrag hatte der praktizierende Muslim Rüdiger ein Foto von sich im weißen Gewand auf einem Gebetsteppich gepostet. Der Zeigefinger seiner rechten Hand zeigt in den Himmel. "Möge der Allmächtige unser Fasten und unsere Gebete annehmen", schrieb der 31-Jährige als Gruß zum Ramadan.
Reichelt war überzeugt, dass Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste zeigt. Der Abwehrspieler konterte, dass er sich nicht als Islamist verunglimpfen lassen wolle. Reichelts Kritik, die er im Internet in mehreren Beiträgen postete, führte dazu, dass Rüdiger gegen ihn Strafanzeige stellte, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) meldete die Angelegenheit zudem bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main.
Die Staatsanwaltschaft Berlin führte aus, dass eine Strafbarkeit wegen Beleidigung beziehungsweise übler Nachrede oder Verleumdung nicht gegeben sei. "Die Posts stellen keine Tatsachenbehauptungen, sondern - wie sich aus dem Gesamtkontext ergibt - bloße Werturteile dar." Auch in Abwägung mit der Freiheit der Meinungsäußerung könne kein hinreichender Tatverdacht bejaht werden. Auch den Vorwurf der Volksverhetzung sehen die Ermittler nicht als erfüllt an.
Rüdigers Tauhid-Geste
Das Zeichen ist eine typische Geste bei Muslimen und Teil des Gebets. Der gestreckte Zeigefinger symbolisiert den Glauben an den einen und einzigartigen Gott ("Tauhid"). Das Zeichen ist der sichtbare Ausdruck des islamischen Glaubensbekenntnisses, in dem bezeugt wird, dass es neben dem einen Gott ("Allah") keine anderen Götter gibt (Monotheismus).
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Das Bundesinnenministerium hatte im Frühjahr rund um die Debatte zu dem Fingerzeig mitgeteilt: "Der sogenannte 'tauhid'-Finger gilt im Islam als Symbol der Einheit und Einzigartigkeit Gottes. Die Geste ist unter Musliminnen und Muslimen auf der ganzen Welt verbreitet."
Nach Einschätzung des Ministeriums ist der sogenannte "tauhid"-Finger als Glaubensbekenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentliche Sicherheit als unproblematisch einzuordnen. "Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistische Gruppen dieses Symbol vereinnahmen und für ihre Zwecke missbrauchen."
Insofern könne das Zeigen des "sogenannten 'tauhid'-Fingers in bestimmten Kontexten als Zeichen einer salafistischen beziehungsweise islamistischen Radikalisierung angesehen werden, wenn Akteure sich bewusst dieser Mehrdeutigkeit bedienen." Hier komme es auf die Betrachtung im Einzelfall an.