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Mullah-Regime erneut gnadenlos

Mutmaßlicher Spion: Iran verurteilt Ex-Vizeminister zum Tode

  • Aktualisiert: 12.01.2023
  • 17:58 Uhr
  • Lisa Apfel

Im Iran soll ein Ex-Vizeverteidigungsminister exekutiert werden. Der Vorwurf: Spionage für Großbritannien. Das Urteil wird als "politisch motiviert" scharf kritisiert.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der frühere Vize-Verteidigungsminister Irans  Ali Resa Akbari ist zum Tode verurteilt worden.

  • Er soll angeblich für die britische Regierung spioniert haben.

  • Irans Angaben lassen sich nicht prüfen, das Urteil stößt auf heftige Kritik.

Akbari angeblich britischer Spion

Im Iran ist nun ein weiteres höchst umstrittenes Todesurteil gefällt worden. Der ehemalige Vize-Verteidigungsminister des Landes, Ali Resa Akbari, soll wegen angeblicher Spionage mit dem Leben bezahlen.

Laut der Nachrichtenagentur Tasnim hat das Oberste Gericht das Strafmaß bereits bestätigt. Akbari sei demnach ein Schlüsselspion des britischen Geheimdienstes gewesen. Angeblich sei er enttarnt worden, als ihn der iranische Geheimdienst mit falschen Informationen in eine Falle gelockt habe.

Nach Informationen der BBC wurde Akbari bereits 2019 festgenommen. Die Vorwürfe wies der Ex-Vize-Verteidigungsminister, der auch die britische Staatsbürgerschaft besitzt, demnach zurück. Mittlerweile soll er in Einzelhaft gebracht worden sein. Das deutet in der Regel auf eine unmittelbar bevorstehende Exekution hin.

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Britische Regierung fordert Freilassug

Die britische Regierung fordert derweil die sofortige Freilassung des ehemals ranghohen Politikers, wie die "Tagesschau" berichtet. Dessen geplante Hinrichtung sei laut Außenminister James Cleverly "politisch motiviert".

Das Online-Medium "amwaj.media" berichtete, dass Akbari im Verteidigungsministerium enge Kontakte zu Politikern gehabt habe, welche sich nach der jüngsten Protestwelle im Land um Vermittlung und Versöhnung bemüht hatten. Spionageverfahren werden im Iran für gewöhnlich hinter verschlossenen Türen begangen. Menschenrechtsgruppen geben an, dass die Angeklagten weder einen eigenen Anwalt wählen, noch die Beweise gegen sich selbst einsehen dürfen.

  • Verwendete Quellen
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