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Urteil gefallen

Mord an Ayleen: Täter muss lebenslang ins Gefängnis

  • Aktualisiert: 28.09.2023
  • 14:56 Uhr
  • Anne Funk
Gießen: Der Angeklagte wird zur Urteilsverkündung in den Verhandlungssaal im Landgericht Gießen geführt.
Gießen: Der Angeklagte wird zur Urteilsverkündung in den Verhandlungssaal im Landgericht Gießen geführt. © Boris Roessler/dpa

Das Landgericht Gießen verurteilte den 30-Jährigen im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Schülerin zur Höchststrafe.

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Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg wurde am Donnerstag (28. September) das Urteil vom Landgericht Gießen gesprochen. Der 30-jährige Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Er soll das Mädchen im Juli vergangenen Jahres aus ihrem Heimatort Gottenheim nahe Freiburg verschleppt, in ein Waldstück nahe Langgöns im Landkreis Gießen gebracht und dort versucht haben, sie zu vergewaltigen. Schließlich soll er das Mädchen erwürgt und in einem See versenkt haben.

Angeklagt war der Mann unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine Sicherungsverwahrung an. Damit ist nahezu ausgeschlossen, dass er vorzeitig nach 15 Jahren in Freiheit kommt.

Angeklagter verlangte Nacktfotos vom Opfer

Der Täter und sein Opfer kannten sich aus sexualisierten Chats und einem Online-Spiel. Immer wieder hatte der Mann Nacktfotos von der 14-Jährigen gefordert, sie unter Druck gesetzt und gedroht, sich umzubringen oder ihren Familienmitgliedern etwas anzutun. Er soll der Schülerin teils Hunderte Nachrichten pro Tag geschrieben haben.

Der Mann war bereits als 14-Jähriger wegen versuchter Vergewaltigung, versuchten Kindesmissbrauchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt und für zehn Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Laut eines psychiatrischen Gutachtens war bei ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen festgestellt worden. Der Gutachter hatte ihn aber im Mordprozess für voll schuldfähig gehalten und hatte ein hohes Risiko gesehen, dass er wieder töten könnte.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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