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Gericht entscheidet

Medienvertreter müssen Zugang zu AfD-Wahlparty bekommen

  • Veröffentlicht: 23.08.2024
  • 16:07 Uhr
  • dpa
Journalisten müssen nach einem Gerichtsbeschluss Zugang zur Wahlparty der AfD bekommen.
Journalisten müssen nach einem Gerichtsbeschluss Zugang zur Wahlparty der AfD bekommen.© Carsten Koall/dpa

Medienhäuser klagen vor Gericht, um Zutritt zu einer AfD-Wahlparty am Tag der Thüringen-Wahl zu bekommen. Es gibt kurz darauf einen Gerichtsbeschluss - trotzdem könnte der Fall noch weitergehen.

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Die AfD muss laut einem Gerichtsbeschluss von ihr ausgeschlossenen Journalist:innen doch Zutritt zur Wahlparty am Tag der Thüringen-Wahl gewähren. Das Landgericht Erfurt gab in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den klagenden Medienhäusern recht, wie das Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte.

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Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", die Springer-Marken "Bild" und "Welt" sowie die linke Tageszeitung "Taz" hatten sich in dieser Woche gemeinsam an das Gericht gewandt, um gegen den Ausschluss der AfD Thüringen vorzugehen. Sie sehen die Pressefreiheit bedroht. Der Eilverfahren-Beschluss ist bislang nicht rechtskräftig.

Widerspruch gegen Gerichtsbeschluss möglich

Die Partei könnte nach Gerichtsangaben Widerspruch einlegen, dann würde es eine mündliche Verhandlung geben. Der Sprecher des AfD-Landesverbands Thüringen, Torben Braga, teilte der dpa mit, dass ihnen der Beschluss bislang nicht vorliege und sie erst dann beraten wollten.

Die Partei hatte vor Tagen die Lage, warum sie den Journalisten keinen Zutritt gewähren will, so dargestellt: "Der eine Veranstaltungsort, den wir haben, der fasst 200 Menschen, dann ist der voll. Wir haben für Presse und Rundfunk 50 Plätze vorgesehen", sagte Thüringens AfD-Co-Vorsitzender Stefan Möller.

"Wir müssen irgendwo Grenzen einziehen. Sonst brauchen wir keine Wahlkampfveranstaltungen mehr machen, wenn wir keine eigenen Leute mehr reinnehmen dürfen, weil wir nur noch Journalisten aufnehmen müssen." Wo genau die zentrale Wahlparty der AfD stattfindet, hält die Partei nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen noch geheim.

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Absage der Veranstaltung könnte drohen

Am 1. September wählen die Thüringerinnen und Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD geht mit Spitzenkandidat Björn Höcke ins Rennen. In jüngeren Umfragen steht die Partei auf Platz eins mit Werten um die 30 Prozent. Der Landesverfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.

:newstime

Pressesprecher Braga sagte, man habe Einladungen für die Wahlparty an einen kleinen Verteiler an Journalisten verschickt, die kontinuierlich über Thüringer Landespolitik und die Thüringer AfD berichteten.

Es hätten sich darüber hinaus auch andere gemeldet. "Journalisten der Bundespresse (…), die haben wir schon deswegen nicht eingeladen, weil wir angenommen haben, dass die in Berlin sind oder in Sachsen." In Berlin ist dieses Mal allerdings keine AfD-Wahlparty geplant. Nach neuesten Angaben Bragas haben sich rund 120 Journalistinnen und Journalisten für die Veranstaltung angemeldet.

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